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Solartechnik trifft Denkmalschutz
Gut integriert: Solaranlage auf denkmalgeschütztem Haus in München
Bild Nr. 6688, Quelle: valkanis-elektrotechnik.de / BHW Bausparkasse
Sanierungen und Umbauten sind bei Häusern unter Denkmal- oder Milieuschutz grundsätzlich genehmigungspflichtig. Bei Solarprojekten haben die Bundesländer ihre Vorschriften in den letzten zwei Jahren gelockert, um die Nutzung erneuerbarer Energien flächendeckend zu ermöglichen. In der Regel geben sie grünes Licht, wenn die Photovoltaik- oder Solaranlage den Gestaltungsrichtlinien entspricht. Meist geht es darum, dass sich die Anlage der Dachfläche unterordnet und als geschlossene Fläche montiert wird, damit sie das Gesamtbild des Hauses nicht stört.
Frühzeitig anfragen
Wer eine Solaranlage installieren will, sollte sich an das Denkmalschutzamt vor Ort wenden. Beim Milieuschutz ist – je nach Stadt – das Bau- oder Bezirksamt zuständig. „Behörden geben oft gute Tipps für Lösungen, die sich auch bei baulichen Auflagen umsetzen lassen“, rät Krzysztof Pompa von der BHW Bausparkasse. Solaranbieter lassen sich einiges für Eigentümer einfallen, die den historischen Charakter ihres Wohngebäudes erhalten müssen. Module werden zum Beispiel in Dachpfannen versteckt, wo sie dennoch Sonnenlicht absorbieren. Ein gutes Beispiel zeigt sich auf dem Dach eines Gebäudeteils des Deutschen Museums in München. Dort wurden 122 Photovoltaikmodule installiert, rahmenlos und farblich abgestimmt auf das grüne Kupferdach.
Wertsteigerung
Sicher ist: Solarzellen zu installieren lohnt sich wegen der laufenden Einsparung auch bei Häusern unter Denkmal- oder Milieuschutz. „Eigentümer können mit einer Wertsteigerung ihres Hauses rechnen“, betont Pompa.