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Doppelt hält besser: Regionale Förderungen nutzen
Durchblicken bei den Fördermöglichkeiten – und profitieren
Bild Nr. 6701, Quelle: Energie-Spezialisten GmbH/ energie-spezialisten.de / BHW Bausparkasse
Die regionale Förderlandschaft wirkt auf den ersten Blick unübersichtlich. Das liegt auch daran, dass die 16 Bundesländer unterschiedlichste Ziele bezuschussen – den Wohnungskauf einer jungen Familie ebenso wie die Sanierung des Altbaus für ein Paar.
Attraktive Zuschüsse
Die Förderungen reichen von zinsgünstigen Darlehen bis zu Zuschüssen für Modernisierungsprojekte. So gewährt die Investitions- und Förderbank Hamburgerinnen und Hamburgern direkte Gelder, wenn sie ihr Haus energetisch modernisieren. Über die landeseigene L-Bank kann eine vierköpfige Familie für Kauf, Bau oder Aus- und Umbau in Baden-Württemberg ein zinsvergünstigtes Darlehen von bis zu 333.000 Euro bekommen. Zusätzlich zu diesem „Z15“-Darlehen gibt es im Ländle einen Tilgungszuschuss in Höhe von 4.000 Euro, wenn die Anforderungen eines Energiesparhauses erfüllt sind.
Familienfreundlich
„Bundesländer richten ihre Fördervergabe meist danach aus, wie hoch das Einkommen der Antragsteller ist oder ob und wie viele Kinder im Haushalt leben“, erläutert Krzysztof Pompa von der BHW Bausparkasse. Die baden-württembergische L-Bank etwa stellt beim Programm „Wohnen mit Kind“ die Bedingung, dass ein Paar mindestens ein Kind unter 18 Jahren hat und nicht mehr als 200.000 Euro im Jahr verdient. In Hessen wird eine dreiköpfige Familie beim Altbaukauf gefördert, wenn das gemeinsame Bruttoeinkommen 80.843 Euro nicht übersteigt.
Förderfähige Nebenkosten
In Nordrhein-Westfalen können Modernisierende vergünstigte Baudarlehen in Höhe von bis zu 220.000 Euro erhalten, auch verbunden mit Fördermitteln vom Bund. „Dabei sind die Baunebenkosten in Form von Architektenleistungen und eines Energiegutachtens eingeschlossen“, erläutert Pompa. Je nach Region eröffnen die Förderungen neue Chancen für Wohneigentümergemeinschaften (WEGs). So hilft das Land Niedersachsen WEGs, die ihre Immobilie energetisch und altersgerecht modernisieren, mit einer Bürgschaft über bis zu 20.000 Euro je Wohneinheit. Für die Abwicklung schreibt das Land die Hausverwaltung als Ansprechpartner vor.