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Familienimmobilie: Verschenken kann Steuern sparen
Neue Generation fürs Haus: Bei Schenkungen gibt es Steuerfreibeträge auch mehrfach
Bild Nr. 6655, Quelle: WeberHaus / BHW Bausparkasse
Jährlich vererben die Deutschen Immobilien im Wert von etwa 138 Milliarden Euro. Je nach der Höhe des Immobilienwertes müssen die Erben Erbschaftssteuer abführen. Auch direkte Verwandte wie Kinder oder Ehepartner können die Freibeträge überschreiten. Wer sein Eigentum schon zu Lebzeiten an die nächste Generation überträgt, kann die Steuerlast für die Erben senken.
Freibetrag nutzen
Das liegt vor allem am Freibetrag, der alle zehn Jahre neu genutzt werden kann: Jedes Elternteil darf jedem Kind einen Wert von 400.000 Euro weiterreichen, ohne dass der Fiskus zugreift. Ist die zu vererbende Immobilie zum Beispiel 800.000 Euro wert, kann ein Elternteil zunächst die eine Hälfte an ein Kind übertragen, nach Ablauf von zehn Jahren dann die zweite. Der Transfer bleibt in beiden Fällen steuerfrei. „Mögliche Wertsteigerungen der Immobilie werden so nicht mehr von der Steuer erfasst“, erläutert Thomas Mau von der BHW Bausparkasse.
Widerruf möglich
Was spricht gegen eine Schenkung zu Lebzeiten? Viele Erblasser befürchten, dann nicht mehr über ihr Eigentum verfügen zu können. Dagegen kann man sich absichern und im Schenkungsvertrag einen entsprechenden Passus vorsehen. „Für die Gestaltung der Verträge sollte man unbedingt einen Juristen zurate ziehen“, empfiehlt der Experte von BHW. „Man kann zum Beispiel ein lebenslanges Wohnrecht oder einen Nießbrauch festlegen.“ Bei Nießbrauch dürfen die ehemaligen Eigentümer die Immobilie weiterhin vermieten. Schenkungen können zudem innerhalb von zehn Jahren widerrufen werden. Auch das Sozialamt kann auf Rückabwicklung bestehen, wenn der Schenkende seinen Lebensunterhalt oder die Pflege nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann.