Jung bauen mit Starthilfe vom Staat

BHW Mediendienst Extra 2/2024
46 Prozent der 18- bis 27-Jährigen, die sich ein Eigenheim wünschen, sparen schon darauf. 34 Prozent haben das vor, wie eine Umfrage der BHW Bausparkasse ergeben hat. Spezielle Förderungen machen den frühen Start interessant.

Bausparförderung – früh sein Kapital aufbauen, schneller die eigenen vier Wände genießen
Bild Nr. 6662, Quelle: VELUX / BHW Bausparkass

Auch wenn man noch nicht ganz si­cher ist, ob man spä­ter ei­ne Im­mo­bi­lie er­wer­ben möch­te – der Blick auf die För­de­run­gen lohnt sich. Die Woh­nungs­bau­prä­mie kön­nen schon 16-Jäh­ri­ge be­an­tra­gen. Sie pro­fi­tie­ren von ei­ner Aus­nah­me­re­ge­lung: „Wer den Bau­spar­ver­trag vor En­de des 25. Le­bens­jahrs ab­schlie­ßt, kann das ge­för­der­te Gut­ha­ben nach der Aus­zah­lung frei ver­wen­den“, er­klärt Tho­mas Mau von der BHW Bau­spar­kas­se. Das gilt bei­spiels­wei­se für den Füh­rer­schein, ein Au­to oder auch das Heim­ki­no in der WG. Der ma­xi­mal ge­för­der­te Spar­bei­trag be­trägt 700 Eu­ro pro Jahr für Sin­gles, wo­bei der Staat zehn Pro­zent als Prä­mie bei­steu­ert. Wer al­so et­wa 60 Eu­ro mo­nat­lich ein­zahlt, er­hält jähr­lich 70 Eu­ro vom Staat da­zu. Zu­dem bie­ten Bau­spar­kas­sen un­ter 25-Jäh­ri­gen, die ei­nen Ver­trag ab­schlie­ßen, ei­nen zu­sätz­li­chen An­reiz in Form ei­ner Ein­mal­zah­lung zwi­schen 100 und 300 Eu­ro.

Bo­nus für VL-Spa­rer

Wer in der Aus­bil­dung ist oder schon Ge­halt be­kommt, soll­te sich ei­ne wei­te­re Bau­spar­för­de­rung nicht ent­ge­hen las­sen: die Ar­beit­neh­mer­spar­zu­la­ge auf Ver­mö­gens­wirk­sa­me Leis­tun­gen (VL). Sin­gles kön­nen bis zu 470 Eu­ro jähr­lich an VL vom Ar­beit­ge­ber er­hal­ten. Der Staat legt neun Pro­zent, al­so bis zu 43 Eu­ro, drauf. „Die Zu­la­ge be­an­tragt man zu­sam­men mit der Steu­er­er­klä­run­g“, er­läu­tert der Ex­per­te von BHW. Bau­spar­kas­sen über­mit­teln die „elek­tro­ni­sche Ver­mö­gens­bil­dungs­be­schei­ni­gun­g“ ans Fi­nanz­amt. Bis zu 40.000 Eu­ro an zu ver­steu­ern­dem Ein­kom­men dür­fen Sin­gles seit die­sem Jahr ver­die­nen, oh­ne ih­ren An­spruch auf die Zu­la­ge zu ver­lie­ren. Vor­her wa­ren es nur 17.900 Eu­ro.

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Iris Laduch
BHW Bausparkasse