Schutz vor Wetterschäden oft unzureichend

BHW Mediendienst 1/2023
Heftige Stürme decken Dächer ab. Harmlose Bäche schwellen zu reißenden Strömen an. Mit solch extremen Wetterlagen müssen die Deutschen künftig wohl häufiger rechnen. Wie können Haus- und Wohnungsbesitzende sich gegen Schäden an ihrem Eigentum schützen?

Kommt jetzt die Pflichtversicherung gegen Elementarschäden?
Bild Nr. 6567, Quelle: Adobe Stock / WideAwake / BHW Bausparkasse

Dass sich das Klima verändert, ist auch in unseren Breiten spürbar geworden. Immer mehr Kommunen stellen sich darauf ein, zum Beispiel mit Vorsorge­an­geboten für Hoch­wasser­folgen. Vielerorts stehen zertifizierte Stark­regen­berater bereit, um Haus­­besitzende kostenlos zu informieren, ob ihre Immobilie gefährdet ist.

Schwachstellen schließen

Bei extremen Wetter­lagen können sich schnell Schwachstellen am Haus offenbaren – und zu gravierenden Schäden führen. Holm Breitkopf von der BHW Bausparkasse empfiehlt, Gebäude durch quali­fizierte Hand­werks­betriebe prüfen zu lassen und mögliche Ge­fahren­stellen umgehend zu sanieren: „Besonderes Augen­merk gilt dabei Dach, Keller und Fenstern. Bei Stark­regen und Sturm können sich zum Beispiel Dach­platten lösen und in die Tiefe stürzen. Dann sind im schlimmsten Fall auch Menschen in Gefahr.“ Als präven­tive Maß­nahmen helfen hier so­genannte Sturm­klam­mern, um Dächern mehr Halt zu geben. Mobile Hoch­wasser­schutz­wände oder Rück­stau­klappen verhindern, dass Wasser durch die Kanalisation in den Keller drückt. Und wer noch einen älteren Öltank im Keller hat, sollte ihn professionell absichern lassen. Denn von den materiellen Schäden einmal abgesehen: Auslaufendes Heizöl hat kata­strophale Um­welt­folgen.

Ausreichend versichert?

Nur etwa die Hälfte der Gebäude hier­zu­lande ist gegen Natur­gefahren wie Hoch­wasser und Über­schwem­mungen versichert. Eigen­tümerin­nen und Eigen­tümer wissen oft nicht, dass ihre Wohn­gebäude- oder Haus­rat­ver­sicherung zwar für Schäden bei Sturm oder Hagel haftet, nicht jedoch bei Stark­regen oder Hoch­wasser. „Immo­bilien­besitzen­de tun gut daran, eine Ele­men­tar­schaden­ver­siche­rung als Zusatz­baustein ab­zu­schließen. Die Mög­lich­keiten in ihrer Region können sie mit einem Ver­sicherer klären“, rät Holm Breitkopf. Derzeit stellt der Gesetz­geber Über­legungen an, diesen Schutz für Menschen mit Wohn­eigen­tum sogar zur Pflicht­ver­sicherung zu machen. Dann wären sie auch für den Fall eines Schadens durch Extrem­wetter finanziell gut abgesichert.

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Iris Laduch
BHW Bausparkasse