Bei der Nutzung des Filial- & Geldautomatenfinders wird die Einwilligung für den Zugriff auf den Standort Ihres Gerätes abgefragt sofern technisch möglich. Nur bei einer Einwilligung erheben wir Ihren aktuellen Geräte-Standort, um Ihnen Informationen zu Ihrer unmittelbaren Umgebung und Funktionen wie Wegbeschreibungen anbieten zu können. Daten zu Ihrem Standort werden nur für die Bearbeitung Ihrer Anfrage genutzt. Ihre Standortdaten werden nach Beendigung Ihrer Anfrage zur Verbesserung unserer Services statistisch ausgewertet.
Schutz vor Wetterschäden oft unzureichend
Kommt jetzt die Pflichtversicherung gegen Elementarschäden?
Bild Nr. 6567, Quelle: Adobe Stock / WideAwake / BHW Bausparkasse
Dass sich das Klima verändert, ist auch in unseren Breiten spürbar geworden. Immer mehr Kommunen stellen sich darauf ein, zum Beispiel mit Vorsorgeangeboten für Hochwasserfolgen. Vielerorts stehen zertifizierte Starkregenberater bereit, um Hausbesitzende kostenlos zu informieren, ob ihre Immobilie gefährdet ist.
Schwachstellen schließen
Bei extremen Wetterlagen können sich schnell Schwachstellen am Haus offenbaren – und zu gravierenden Schäden führen. Holm Breitkopf von der BHW Bausparkasse empfiehlt, Gebäude durch qualifizierte Handwerksbetriebe prüfen zu lassen und mögliche Gefahrenstellen umgehend zu sanieren: „Besonderes Augenmerk gilt dabei Dach, Keller und Fenstern. Bei Starkregen und Sturm können sich zum Beispiel Dachplatten lösen und in die Tiefe stürzen. Dann sind im schlimmsten Fall auch Menschen in Gefahr.“ Als präventive Maßnahmen helfen hier sogenannte Sturmklammern, um Dächern mehr Halt zu geben. Mobile Hochwasserschutzwände oder Rückstauklappen verhindern, dass Wasser durch die Kanalisation in den Keller drückt. Und wer noch einen älteren Öltank im Keller hat, sollte ihn professionell absichern lassen. Denn von den materiellen Schäden einmal abgesehen: Auslaufendes Heizöl hat katastrophale Umweltfolgen.
Ausreichend versichert?
Nur etwa die Hälfte der Gebäude hierzulande ist gegen Naturgefahren wie Hochwasser und Überschwemmungen versichert. Eigentümerinnen und Eigentümer wissen oft nicht, dass ihre Wohngebäude- oder Hausratversicherung zwar für Schäden bei Sturm oder Hagel haftet, nicht jedoch bei Starkregen oder Hochwasser. „Immobilienbesitzende tun gut daran, eine Elementarschadenversicherung als Zusatzbaustein abzuschließen. Die Möglichkeiten in ihrer Region können sie mit einem Versicherer klären“, rät Holm Breitkopf. Derzeit stellt der Gesetzgeber Überlegungen an, diesen Schutz für Menschen mit Wohneigentum sogar zur Pflichtversicherung zu machen. Dann wären sie auch für den Fall eines Schadens durch Extremwetter finanziell gut abgesichert.