Auf dem Weg nach oben – Aufzüge für Mehrfamilienhäuser

BHW Mediendienst 3/2024
Nicht einmal jedes zehnte Mehrfamilienhaus in Deutschland besitzt einen Aufzug. Das stellt nicht nur für ältere Menschen, sondern auch für junge Familien ein Hindernis dar. Eigentümergemeinschaften, die einen Aufzug einbauen, erhöhen auch den Wert ihrer Immobilie.

So komfortabel, aber zu selten Standard in Deutschlands Immobilien: Aufzüge
Bild Nr. 6671, Quelle: KONE GmbH / BHW Bausparkasse

Nur knapp acht Pro­zent der Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser ab drei Woh­nun­gen sind mit ei­nem bar­rie­re­frei­en Auf­zug aus­ge­stat­tet. Un­ter der „Auf­zugs-Ar­mu­t“ lei­den Fa­mi­li­en mit klei­nen Kin­dern ge­nau­so wie äl­te­re Men­schen, de­ren Be­weg­lich­keit ein­ge­schränkt ist. Und auch der Mo­der­ni­sie­rungs­be­darf bei vor­han­de­nen Auf­zü­gen ist laut TÜV groß – die Hälf­te al­ler Fahr­stüh­le hat Män­gel.

Au­ßen oder in­nen?

Ei­nen Auf­zug in ei­nem be­ste­hen­den Mehr­fa­mi­li­en­haus ein­zu­bau­en, geht oft ein­fa­cher, als man denkt. „Passt der Auf­zug­schacht nicht ins Trep­pen­haus, kann man mit ei­nem se­pa­ra­ten An­bau Platz schaf­fen“, er­läu­tert Tho­mas Mau von der BHW Bau­spar­kas­se. Ein Au­ßen­auf­zug ist meist nicht teu­rer als die In­nen-Va­ri­an­te. Da sta­ti­sche Be­rech­nun­gen ent­fal­len, ist der Pla­nungs­auf­wand so­gar oft ge­rin­ger, der Ein­bau häu­fig schnel­ler um­ge­setzt. Ein Au­ßen­auf­zug schlägt je nach bau­li­cher Si­tua­ti­on und An­zahl der Eta­gen mit Kos­ten ab rund 30.000 Eu­ro zu Bu­che.

Mehr­heits­ver­hält­nis­se

Vor der In­ves­ti­ti­on ist die Kos­ten­fra­ge in­ner­halb der Wohn­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft (WEG) zu klä­ren. Im Fal­le ei­ner ein­fa­chen Mehr­heit für den Ein­bau zah­len nur die­je­ni­gen, die für den An­trag ge­stimmt ha­ben. Der Ha­ken für die an­de­ren: Sie dür­fen den Auf­zug nicht nut­zen. Spre­chen sich in der WEG da­ge­gen mehr als zwei Drit­tel der Ei­gen­tü­mer, die in Sum­me min­des­tens 50 Pro­zent der Mit­ei­gen­tums­an­tei­le ver­tre­ten, da­für aus, müs­sen sich al­le Ei­gen­tü­mer an der In­ves­ti­ti­on be­tei­li­gen. „Me­dia­to­ren hel­fen, Kom­pro­mis­se zu schlie­ßen“, rät Mau. „Zum Bei­spiel könn­te der Bei­trag ei­ner Par­tei im Erd­ge­schoss ge­senkt wer­den, um die Ak­zep­tanz zu er­hö­hen.“ 

Zu­schuss be­an­tra­gen

Zu­sätz­lich mo­ti­viert staat­li­che För­de­rung: Die KfW be­zu­schusst den Ein­bau pro Woh­nung mit bis zu zehn Pro­zent der för­der­fä­hi­gen Kos­ten, ma­xi­mal mit bis zu 2.500 Eu­ro. Den An­trag stellt die Ver­wal­tung oder ein Be­voll­mäch­tig­ter der WEG.

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Kontakt

Iris Laduch
BHW Bausparkasse