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Im Büro ist eine Wohnung frei
Neuen Wohnraum in Städten gewinnen – durch Umbauten von Büros
Bild Nr. 6398, Quelle: Studio Ruim / Floris Versterstraa / BHW Bausparkasse
Durch die Coronakrise wächst der Leerstand bei Läden und Büros. Für Eigentümer, die ehemalige Büros zu Miet- oder Eigentumswohnungen umrüsten wollen, sind behördliche Auflagen oft eine große Hürde. Wo zuvor der Konferenzraum war, soll jetzt das Kinderzimmer hin – aus Eigentümersicht keine große Sache, aber baurechtlich liegen Welten zwischen beiden Nutzungsarten. Der Grund: Für Wohnräume gelten strengere Vorschriften bei Schalldämmung, Brandschutz, Abstandsflächen oder der Energiebilanz. „Eigentümer sollten vorab beim Bauamt klären, ob eine Umwandlung überhaupt möglich ist“, betont Stefanie Binder von der BHW Bausparkasse.
Aufs Baugebiet kommt’s an
Reine Gewerbegebiete lassen kein Wohnen zu. In Mischgebieten hat der Antrag auf Nutzungsänderung oft gute Erfolgsaussichten, etwa wenn ein leer stehendes Büro im Erdgeschoss eines Hauses liegt. Wichtig: „Bei Eigentümergemeinschaften benötigt man die Erlaubnis aller Miteigentümer“, betont die Expertin von BHW. „Ändert sich die Nutzung, muss die Teilungserklärung im Grundbuch entsprechend angepasst werden.“
Im Interesse der Stadt
Liegen alle Genehmigungen vor, kann der Umbau beginnen. Mit Kosten von rund 1.000 Euro pro Quadratmeter müssen Eigentümer allerdings rechnen, wenn Grundriss- oder Statik-Änderungen erforderlich sind. Ihnen kommt jedoch das hohe Interesse vieler Großstädte an neuem Wohnraum zugute. So fördert Stuttgart Umwandler per Zuschuss zu den Investitionskosten, Berlin gewährt steuerliche Sonderabschreibungen. Warme Wohnung statt leerer Büros – für Eigentümer macht es sich bezahlt!