Bei der Nutzung des Filial- & Geldautomatenfinders wird die Einwilligung für den Zugriff auf den Standort Ihres Gerätes abgefragt sofern technisch möglich. Nur bei einer Einwilligung erheben wir Ihren aktuellen Geräte-Standort, um Ihnen Informationen zu Ihrer unmittelbaren Umgebung und Funktionen wie Wegbeschreibungen anbieten zu können. Daten zu Ihrem Standort werden nur für die Bearbeitung Ihrer Anfrage genutzt. Ihre Standortdaten werden nach Beendigung Ihrer Anfrage zur Verbesserung unserer Services statistisch ausgewertet.
Immobilien: Alt, aber nicht altersgerecht
Wohnkomfort pur: Eine Küche, die Groß und Klein genug Bewegungsfreiheit gibt
Bild Nr. 6636, Quelle: Ballerina-Küchen / BHW Bausparkasse
Auch die Jüngsten der „Boomer-Generation“, zwischen 1956 und 1965 geboren, werden in diesem oder dem nächsten Jahr 60 Jahre alt. Schon bis zum Jahr 2030 brauchen die Deutschen mehr als zwei Millionen altersgerecht umgebaute Wohnungen, hat das Pestel Institut errechnet. Der Umbau kommt dabei nicht nur den Älteren zugute, denn schmale Treppenaufgänge oder enge Türen sind auch für Familien Hindernisse im Wohn-Alltag.
Zu schmal, zu klein, zu hoch
Die Eigentümerinnen und Eigentümer von unsanierten Siedlungshäusern müssen oft mit kleinteilig gestalteten Grundrissen auskommen. Diese Häuser wurden in den Nachkriegsjahren für Wohnbedürfnisse errichtet, die lange überholt sind. Wer sich einen modernen, großzügigeren Schnitt für seinen Altbau wünscht, muss daher einiges ändern. Bei den Umbauarbeiten stehen in der Regel Badezimmer, Küche und die Zugänge zum Haus im Fokus. „Warten Sie mit dem barrierefreien Umbau nicht zu lange“, rät Stefanie Binder von der Bausparkasse BHW. „Wie eine barrierefreie Ausstattung aussieht, kann man sich auch von Wohnberatungsstellen zeigen lassen.“
Förder-Leitfaden
Orientierung für Sanierende bietet die DIN-Norm 18040. Wer sich an deren Vorgaben hält, hat auch gute Förderchancen. Die KfW fördert den altersgerechten Umbau im Programm 159 mit Zehn-Jahres-Darlehen bis zu 50.000 Euro zu einem vergünstigten Zinssatz von derzeit 2,90 Prozent (Stand: 29.04.2024). Unterstützt werden zum Beispiel die Verbreiterung von Türdurchgängen, der Einbau von bodengleichen Duschen und sogar Assistenzsysteme und Smarthome-Anwendungen. Wichtig: Die Arbeiten müssen von einem Fachbetrieb ausgeführt werden.