Jetzt beantragen: Austauschprämie für alte Heizungen

Aus Ausgabe 1/2020
Jedes dritte Wohnhaus in Deutschland wird mit einer Ölheizung gewärmt. Doch wie lange noch? Für den Wechsel zu einer klimaschonenden Heizung vergibt der Staat jetzt eine Prämie. Wer 2020 handeln muss und warum sich ein Austausch auch für andere Eigentümer lohnt.

Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden
Bild Nr. 6364, Quelle: zoranlino, 247630478, Adobe Stock / BHW Bausparkasse

Fast 40 Prozent der Heiz­kessel in Deutschlands Wohnungen sind älter als 20 Jahre. Doch die Energie­einspar­verordnung untersagt den weiteren Betrieb von veralteten, ineffizienten Heiz­kesseln, ob mit Öl oder Gas. Müssen diese Heizungen jetzt aus­gewechselt werden?

Jetzt handeln

Gesetzlich zum Austausch verpflichtet sind Eigen­tümer, deren Heizung älter ist als 30 Jahre. Aller­dings gibt es verschiedene Aus­nahmen. Im Einzel­fall könne man auch die Befreiung von der Pflicht beantragen, erklärt Jan Ebert von der BHW Bausparkasse: „Etwa wenn der Aufwand unangemessen ist und die Ausgaben innerhalb der üblichen Nutzungs­dauer nicht durch die Ein­sparungen ausgeglichen werden können.“ Vorsicht: Wer eine Bestands­immobilie kauft, erbt oder übernimmt, muss innerhalb von zwei Jahren die An­forderungen der Energie­einspar­verordnung erfüllen – auch wenn er schon lange im Haus lebt. Werden bestimmte alte Heizungen nicht wie gefordert außer Betrieb genommen, kann dies zu einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro führen.

Fast die Hälfte zahlt der Staat

„Auch für diejenigen, die nicht dazu verpflichtet sind, ist ein Umstieg jetzt attraktiv“, sagt BHW Experte Ebert. Denn seit 1. Januar 2020 gibt es eine Austausch­prämie für Ölheizungen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle bezuschusst die Umrüstung mit bis zu 45 Prozent der Investitions­kosten. Für eine Maximal­förderung muss die neue Anlage ausschließlich mit erneuerbaren Energien betrieben werden. 40 Prozent Zuschuss bekommen Modernisierer für eine Gas-Hybrid­heizung. „Außerdem können Eigen­tümer neuerdings bis zu 20 Prozent der Kosten für einen Heizungs­tausch und andere Energie­spar­maßnahmen von der Steuer absetzen“, sagt Jan Ebert.

Kontakt

Iris Laduch
Pressesprecherin