Klug sanieren – der Energieausweis weist den Weg

Aus Ausgabe PD Extra – Modernisieren für den Klimaschutz

Betagte Häuser punkten oft mit ihrem Charme, seltener aber mit ihrem energetischen Zustand. Denn der ist oft nicht umweltgerecht. Wichtige Orientierung für Käufer bietet der Energieausweis. Er enthält auch Empfehlungen zur Sanierung des Gebäudes.

Den Energieverbrauch nachhaltig reduzieren – der Umwelt zuliebe
Bild Nr. 6374, Quelle: zinkevych, 193095751, Adobe Stock/BHW Bausparkasse

Wer eine ältere Immobilie kauft, schaut sich den Energieausweis am besten genau an. Denn er macht den Sanierungsbedarf für den Käufer transparent. „Gebäude aus der Zeit vor der ersten Wärmeschutzverordnung von 1995 kann man als ,energetische Altbauten‘ bezeichnen“, erklärt Thomas Mau von der BHW Bausparkasse. „Der Energieausweis ist daher ein gutes Planungsinstrument für die erforderlichen Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs.“ Dabei gibt der „Energieverbrauchskennwert“ im Ausweis an, wie hoch der Verbrauch in kWh/m²a ist. Eine farbige Skala zeigt die Vergleichswerte für ein durchschnittliches Einfamilienhaus auf. Transparenz liefert auch die Verbrauchserfassung für die letzten drei Abrechnungsperioden.

Was muss sein?

Klar ist: Gebäude mit hohem Energiebedarf belasten die Umwelt. Die EnergieEinsparVerordnung (EnEV) sieht daher Sanierungsverpflichtungen vor. „Dazu zählen der Austausch alter Heizungen, das Dämmen von Rohrleitungen und das Isolieren von Dach oder Dachboden“, so Thomas Mau. Ein- und Zweifamilienhäuser, die der Vorbesitzer vor dem 1. Februar 2002 bewohnt hat, mussten bisher nicht saniert werden. Heute gilt: Spätestens zwei Jahre nach dem Kauf einer Altbauimmobilie besteht für den Käufer laut EnEV eine Sanierungspflicht.

Energieberatung nutzen

Käufer sollten vor dem Erwerb am besten eine Energieberatung in Anspruch nehmen. Die Profi-Berater errechnen auch die möglichen Energieeinsparungen und empfehlen Lösungen, die zum jeweiligen Altbau passen. Bei Nichteinhaltung der Sanierungspflichten wird’s allerdings teuer. Dann droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Kontakt

Iris Laduch
Pressesprecherin