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Geschenkt ist geschenkt...
Die Hochzeitsreise des Enkelsohns, eine Finanzspritze für den Kauf der Eigentumswohnung der Tochter: Laut einer aktuellen TNS-Emnid-Umfrage im Auftrag der Postbank hat jeder fünfte Deutsche (21 Prozent) schon einmal einen Betrag von über 1.000 Euro verschenkt. Von den über 60-Jährigen zeigte sich sogar mehr als jeder Dritte (39 Prozent) großzügig. Jeder fünfte Schenkende (21 Prozent) hat dabei mehr als 10.000 Euro übertragen, sieben Prozent sogar über 20.000 Euro. Durchschnittlich wechselte ein Betrag von 8.300 Euro den Besitzer.
Steuerrelevant oder nicht?
Die Übertragung solch hoher Beträge ruft unter Umständen den Fiskus auf den Plan: „Alles, was innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren verschenkt oder vererbt wird, muss ab einer bestimmten Grenze versteuert werden. Nach zehn Jahren können die Freibeträge erneut ausgeschöpft werden“, erklärt Isabell Gusinde von der Postbank. Für Ehe- und Lebenspartner gewährt der Fiskus einen persönlichen Freibetrag von 500.000 Euro, für Kinder von 400.000 Euro und für Enkelkinder von 200.000 Euro. Für alle anderen Beschenkten – zu diesen gehören unter anderem auch die eigenen Eltern, Großeltern und Geschwister – gilt der vergleichsweise niedrige persönliche Freibetrag von 20.000 Euro. Nicht als Schenkung wertet das Finanzamt sogenannte „übliche Gelegenheitsgeschenke“ zu Anlässen wie Hochzeit, Geburtstag, Weihnachten oder zu Jubiläen – allerdings nur, wenn sie nicht den normalen Rahmen sprengen. „Für den Begriff ‚üblich‘ spielen die Vermögensverhältnisse des Schenkers und die Art der verwandtschaftlichen Beziehung keine Rolle. Maßstab ist der Betrag, der in den überwiegenden Kreisen der Bevölkerung üblich ist. Nur wenn der deutlich überschritten wird, ist es steuerlich relevant“, sagt Isabell Gusinde.
Großzügigkeit bereut
Nicht nur mit Blick auf steuerliche Vor- und Nachteile sollte man eine Schenkung gut planen. Denn rückgängig machen kann man eine Schenkung nur in Ausnahmefällen. Jeder elfte Deutsche (9 Prozent) hat laut Umfrage schon einmal einen größeren Geldbetrag verschenkt und es später bereut. Sicherheit kann ein Vertrag geben, in dem die Bedingungen vereinbart werden. Darin lässt sich auch festhalten, dass die Schenkung in bestimmten Fällen wieder an den Schenkenden zurückfällt. „Ob Erbschaft oder Schenkung: Werden größere Beträge übertragen, sollte man sich professionell von einem Notar oder Anwalt beraten lassen“, so Isabell Gusinde.
Informationen zur Umfrage:
In einer telefonischen, repräsentativen Mehrthemenbefragung im August 2018 interviewte TNS Emnid im Auftrag der Postbank 1.010 Befragte ab 16 Jahren.