Meins für 99 Jahre – das Grundstück in Erbpacht

Presseinformation vom 11.12.2018
Wer beim Bauen die Kosten senken möchte, sollte über Erbpacht nachdenken. Viele kennen diese Option nicht. Dabei ermöglicht sie den Bau eines Hauses, ohne ein teures Grundstück kaufen zu müssen.

Erleichtert den Sprung ins Wohneigentum: das Erbbaurecht
Bild Nr. 6248, Quelle: SchwörerHaus/BHW Bausparkasse

165 Euro pro Quadratmeter kostet ein Baugrundstück in normaler Wohnlage in Leipzig, in Köln gar 500 Euro. Der Anteil des Grundstücks an den Gesamtkosten beträgt 40 Prozent – und je nach Stadt noch deutlich mehr. Günstiger kann da der Erwerb nach Erbbaurecht sein. Bei diesem Modell pachtet man den Grund für bis zu 99 Jahre und zahlt einen jährlichen Zins. Kommunen, Stiftungen und Kirchen bieten solche Grundstücke an. Städte nutzen das Erbbaurecht, um beim Sprung ins Wohneigentum zu helfen, so wie Berlin auf dem Flughafenareal Tempelhof.

Jährliche Pachtzinsen

Der Erbpachtzins für Wohnimmobilien lag 2017 bei durchschnittlich 3,1 Prozent, so eine Studie des Deutschen Erbbaurechtsverbands. Für ein Grundstück im Wert von 100.000 Euro wären demnach jährlich 3.100 Euro zu überweisen. Nur für eine Immobilie, die darauf gebaut werden soll oder bereits vorhanden ist, fallen Finanzierungs- und Nebenkosten wie beim konventionellen Erwerb an. „Wer auf den einschlägigen Plattformen auf ein Angebot für den Kauf in Erbpacht stößt, sollte es sich näher anschauen“, ermuntert Thomas Mau von der BHW Bausparkasse. „Interessenten sollten die Finanzierungsmöglichkeiten und vertraglichen Einzelheiten der Pacht aber auf jeden Fall sorgfältig prüfen.“

Zinserhöhungen einplanen

Die Konditionen einer Erbpacht sind letztlich Verhandlungssache. Der bauwillige Pächter hat also einen gewissen Spielraum. Wichtig zu wissen, um die Finanzierung sicher zu planen: Der Grundeigentümer hat das Recht, den Erbbauzins alle drei Jahre zu erhöhen. Der Anstieg richtet sich nach der allgemeinen Entwicklung der Verbraucherpreise. „Interessierte könnten versuchen, eine Kaufoption zu einem späteren Zeitpunkt zu verhandeln“, sagt BHW Experte Mau. „In jedem Fall sollten sie zum Beispiel eine Rückübertragung wegen Eigenbedarfs im Vertrag ausschließen.“ Die Rechte des Pächters sind insgesamt doch besser, als viele glauben: Sie können eine auf dem gepachteten Grundstück errichtete Immobilie vermieten, verkaufen und auch vererben.

Kontakt

Iris Laduch
Pressesprecherin