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Digitalen Nachlass regeln
Eine Übersicht mit allen Internetkonten erleichtert es Erben, den digitalen Nachlass zu verwalten
Bild Nr. 1479, Quelle: Postbank
© Jochen Manz
Vom „Digital Native“ bis zum „Silver Surfer“: Es gibt kaum noch jemanden, der sich nicht in der digitalen Welt bewegt und soziale Medien wie Facebook oder Instagram, Messenger-Dienste wie WhatsApp, Online-Marktplätze und E-Mail-Programme nutzt. Dabei hinterlässt man Daten und Konten im Internet, die auch nach dem Tod bestehen bleiben – den sogenannten digitalen Nachlass. „Stirbt ein Internetnutzer, bleiben gespeicherte Daten zunächst beim jeweiligen Anbieter, Benutzerkonten bleiben aktiv und kostenpflichtige Abos laufen weiter“, erklärt Anja Maultzsch von der Postbank. Um den Erben unnötige Mühen und Kosten zu ersparen, können Sie Ihren digitalen Nachlass zu Lebzeiten regeln: Laut einer aktuellen TNS-Emnid-Umfrage im Auftrag der Postbank planen dies 56 Prozent der Deutschen, knapp jeder zweite von ihnen (48 Prozent) weiß, wie man dabei vorgehen muss. 32 Prozent sehen keine Notwendigkeit, ihr digitales Erbe zu regeln.
Wertvolle Übersicht
„Internetnutzer können konkrete Anweisungen für den Umgang mit Konten und Daten nach ihrem Ableben im Rahmen eines Testaments festschreiben. Oder sie bestimmen eine Vertrauensperson mittels einer Vollmacht zum digitalen Nachlassverwalter. Wichtig ist, dass diese Vollmacht über den Tod hinaus gilt“, erläutert Anja Maultzsch. Sinnvoll ist es, Testament und Vollmacht mit einer Übersicht zu versehen, die alle Konten mit Benutzernamen und Kennwörtern enthält. Angegeben werden sollte auch, was damit nach dem Tod des Nutzers geschehen soll. Ein Facebook-Konto kann beispielsweise vollständig gelöscht oder in einen „Gedenkstatus“ versetzt werden, sodass Inhalte bestehen bleiben, aber nicht mehr bearbeitet werden können. Auch eine Auflistung aller kostenpflichtigen Online-Abos ist hilfreich.
Spezialfall Online-Banking
Achtung: Die Zugangsdaten für das Online-Banking gehören auf keinen Fall in diese Übersicht. „Wer diese sensiblen Daten weitergibt, verstößt gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sorgfaltspflichten, die der Kontoinhaber mit der Eröffnung des Girokontos akzeptiert hat“, sagt Anja Maultzsch. „Die Vollmacht für ein Bankkonto muss separat ausgestellt werden. Vorlagen erhalten Kunden bei ihrer Hausbank.“
Angebote kritisch prüfen
Mittlerweile bieten zahlreiche Firmen ihre Dienste als digitale Nachlassverwalter an. Wer ein solches Angebot in Anspruch nehmen will, sollte es kritisch prüfen, Kosten sowie Leistungsumfang genau abfragen. Verbraucherschützer empfehlen, niemals Benutzernamen und Kennwörter an das Unternehmen herauszugeben, und weisen darauf hin, dass Dritte auf diesem Weg unter Umständen Zugang zu sehr persönlichen Daten erhalten.
Informationen zur Umfrage:
In einer telefonischen, repräsentativen Mehrthemenbefragung im März 2018 interviewte TNS Emnid im Auftrag der Postbank 1.019 Befragte ab 18 Jahren.