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Generationenvertrag Bausparen
Auf deutschen Bausparverträgen liegen Milliardensummen. 27,8 Millionen Bausparverträge besaßen die Bundesbürger Ende 2017. Die Generation der heute über 60-Jährigen spart laut vorliegenden Zahlen weiter rege auf Haus, Wohnung oder neues Bad. 15 Prozent der Unterzeichner neuer Verträge gehörten 2016 laut dem Verband der Privaten Bausparkassen dieser Altersgruppe an. Nur neun Prozent waren unter 20 Jahre alt.
Schriftform empfohlen
Pläne ändern sich, Lebenssituationen auch. Möchte ein älterer Sparer seinen Bausparvertrag doch nicht selbst nutzen, kann er ihn zu Lebzeiten weitergeben. Begünstigte können bereits bei Vertragsabschluss angegeben werden. „Schenkungen eines Bausparvertrags sollten schriftlich vereinbart werden“, erklärt Angelika Sosnowski von der BHW Bausparkasse. Bank und Bausparkasse stellen entsprechende Formulare bereit. „Der Begünstigte kann den Vertrag weiterführen. Neben dem Guthaben gehen auch erhaltene Wohnungsbauprämien auf ihn über.“
Wasserdicht vererben
Bausparverträge gehören wie Wertpapiere, Lebensversicherung oder sonstige Guthaben zur Erbmasse. In der Regel gilt daher die Erbfolge. Soll ein Bausparvertrag nicht an Ehegatten oder Kinder übertragen werden, füllen Erblasser eine Begünstigtenerklärung aus. Damit baut ein Erblasser auch einer möglichen Anfechtung des Testaments vor. „Bitte sprechen Sie ebenfalls die Bank oder Bausparkasse an, damit die Vereinbarung wasserdicht ist“, so die BHW Expertin.