Gute Reise, guter Start

Presseinformation vom 27.06.2018
Den Mietwagen reservieren, Hotels und Ausflüge buchen: Vor Reiseantritt lassen sich von zu Hause aus zahlreiche Dienstleistungen buchen. Eine Kreditkarte ist dafür nicht nur nützlich, sondern inzwischen meist unverzichtbar.

Eine gute Vorbereitung ist die beste Voraussetzung für einen unbeschwerten Urlaub
Bild Nr. 1474, Quelle: Postbank
© Jochen Manz

Eine gute Vorbereitung ist alles, um stressfrei in die schönste Zeit des Jahres zu starten. Dank Internet funktioniert das heute ganz entspannt vom heimischen Rechner, vom Tablet oder sogar unterwegs vom Smartphone aus. So können in aller Ruhe Hotels, Urlaubsaktivitäten und Mietwagen recherchiert, reserviert und gebucht werden. Viele Unternehmen verlangen, dass der Kunde im Rahmen der Reservierung und Buchung seine Kreditkarteninformationen hinterlegt. „Zahlt der Kunde per Kreditkarte, kann das Unternehmen sicher sein, dass die Zahlung auch tatsächlich geleistet wird, da die kartenausgebende Bank für den Betrag bürgt“, erklärt Martina Brand von der Postbank. „Die Bank räumt ihrem Kunden über die klassische Kreditkarte – wie der Name schon sagt – einen kurzfristigen Kredit ein. Seine Höhe ist abhängig von der Bonität des Kunden, die vorab von der Bank geprüft wird. Die Umsätze mit der Karte werden in der Regel monatlich ausgeglichen.“ Dank einer neuen EU-Richtlinie müssen Kunden seit Anfang des Jahres zustimmen, bevor Hotels oder Autovermietungen bei einer Buchung einen bestimmten Betrag vorübergehend auf dem Kreditkartenkonto vormerken dürfen. Eine sogenannte Prepaid-Kreditkarte wird übrigens nicht immer als Sicherheit von Autovermietungen oder Hotels akzeptiert, da sie nur auf Guthabenbasis funktioniert und dem Nutzer keinen Kreditrahmen gewährt.

Zahlung ist kostenfrei

Eine weitere Neuerung der EU-Richtlinie: Wer Hotel oder Flug per Kreditkarte bucht, muss in Zukunft keine Extra-Gebühren mehr bezahlen. Unternehmen dürfen ihren Kunden keine zusätzlichen Entgelte für die Zahlung per Kreditkarte, Überweisung oder SEPA-Lastschriftverfahren in Rechnung stellen. In der Vergangenheit war es vor allem bei Billig-Airlines üblich, einen Zuschlag zu erheben, wenn sich der Kunde für eine dieser Zahlungsarten entschieden hatte. „Die Regelung betrifft alle gängigen Kreditkarten, die von Banken an ihre Kunden ausgegeben werden, wie zum Beispiel VISA und Mastercard“, erläutert Martina Brand. „Sollten dennoch Gebühren dafür erhoben werden, muss der Kunde dies direkt bei dem jeweiligen Unternehmen reklamieren.“ Ausgenommen sind Karten von Diners und American Express. Für diese gilt die EU-Richtlinie nicht. Weiterer Vorteil der Richtlinie für Verbraucher: Wird ein Kunde Opfer eines Bank- oder Kreditkartenbetrugs, haftet er bis zur Sperrung seiner Karte nur mit einem Betrag bis zu 50 Euro statt bislang 150 Euro. Handelt der Kunde jedoch grob fahrlässig oder mit Vorsatz, haftet er weiterhin unbeschränkt.

Informationen zur Umfrage:

In einer telefonischen, repräsentativen Mehrthemenbefragung im Februar 2018 interviewte TNS Emnid im Auftrag der Postbank 1.009 Befragte ab 16 Jahren.

Kontakt

Iris Laduch
Pressesprecherin