Immobilien: Tauschen ist das neue Kaufen

Presseinformation vom 06.03.2018
Viele ältere Hausbesitzer mit einem großen Grundstück und viel Wohnfläche wollen sich verkleinern, umgekehrt suchen junge Familien händeringend nach einem Haus mit Garten. Die Lösung für beide: ein Immobilientausch.

Haus mit Garten gegen kleinere Stadtwohnung – Vermittlung ist gefragt
Bild Nr. 6210, Quelle: Postbank

Die junge Familie besitzt eine Dreizimmerwohnung, sucht aber ein Haus mit Garten. Das ältere Ehepaar besitzt ein solches und möchte sich nach dem Auszug der Kinder verkleinern. Beide Parteien wollen erst verkaufen, wenn sie etwas Passendes für sich gefunden haben. Ohne Zeitdruck und mit sicherer Perspektive.

Tauschen – geht das?

„Wir beobachten, dass der Bedarf nach einer verbesserten Wohnsituation bei jüngeren wie älteren Eigentümern steigt. Gleichzeitig schrecken aber viele davor zurück, sich auf den überlasteten Wohnungsmarkt zu begeben. Das macht einen Immobilientausch so attraktiv“, sagt Rüdiger Grimmert von der BHW Bausparkasse. Doch wie bringt man Eigentümer zusammen, die ihre Immobilie nicht auf dem freien Markt anbieten und sich auch nicht als Kaufinteressenten gegen Mitbewerber durchsetzen wollen?

Ohne Makler wird’s schwierig

Interessierte suchen sich am besten einen Makler ihres Vertrauens, bei dem sie hinterlegen, welche Immobilie sie anbieten und welche sie suchen. Ein Verkauf kommt erst zustande, wenn das alternative Angebot stimmt. „Doch auch beim Immobilientausch handelt es sich um einen Kauf bzw. Verkauf, bei dem alle Kosten, wie Grunderwerbsteuer und Notargebühren anfallen“, sagt BHW Experte Grimmert. Die Höhe richtet sich nach dem Verkehrswert des Wohneigentums, der sich beim Verkauf erzielen ließe. „Damit ist es für den Tausch unerheblich, ob beide Objekte gleichwertig sind.“

Immobilientausch: So geht’s

  • Klären Sie Ihren Bedarf und Ihr Angebot.
  • Suchen Sie einen auf Immobilientausch spezialisierten Makler und hinterlegen Sie dort Ihr Interesse. Tauschobjekte stehen in der Regel nicht zum Verkauf. Sie müssen sich nicht gegen Mitbewerber behaupten.
  • Im Erfolgsfall werden normale Verkaufsverträge für beide Tauschparteien abgeschlossen. Bei einer Verkleinerung steht der Gewinn für weitere Investitionen zur Verfügung.

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Rüdiger Grimmert
Pressesprecher

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Tim Rehkopf
Pressesprecher