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Rückwirkend splitten
Gehen homosexuelle Paare heute den Bund fürs Leben ein, heißt er ganz offiziell „Ehe“ und nicht mehr „eingetragene Lebenspartnerschaft“. Egal welches Geschlecht: Alle Paare, die in Deutschland vor den Standesbeamten treten, genießen dieselben steuerrechtlichen Vorteile. Seit 2013 betrifft dies auch das Ehegattensplitting. Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder einer gleichgeschlechtlichen Ehe können es möglicherweise rückwirkend bis zum 1. August 2001 beanspruchen. „Der Splittingtarif kann sich für Paare lohnen, wenn relativ hohe Einkommensunterschiede bestehen“, sagt Isabell Gusinde von der Postbank. Das steckt dahinter: Beim Ehegattensplitting wird das zu versteuernde Einkommen beider Partner aufsummiert, halbiert („gesplittet“) und auf die halbierten Gesamteinkünfte die Einkommensteuer berechnet. Die auf diese Weise ermittelte Steuer wird nun wieder verdoppelt und den Lebenspartnern zugerechnet. Dies federt die höhere Versteuerung des besser verdienenden Ehepartners ab. „Wollen gleichgeschlechtliche Lebens- oder Ehepartner den Splittingvorteil rückwirkend für sich geltend machen, sollten sie sich professionell beraten lassen, da einige Voraussetzungen erfüllt sein müssen“, so die Postbank Expertin.