Bei der Nutzung des Filial- & Geldautomatenfinders wird die Einwilligung für den Zugriff auf den Standort Ihres Gerätes abgefragt sofern technisch möglich. Nur bei einer Einwilligung erheben wir Ihren aktuellen Geräte-Standort, um Ihnen Informationen zu Ihrer unmittelbaren Umgebung und Funktionen wie Wegbeschreibungen anbieten zu können. Daten zu Ihrem Standort werden nur für die Bearbeitung Ihrer Anfrage genutzt. Ihre Standortdaten werden nach Beendigung Ihrer Anfrage zur Verbesserung unserer Services statistisch ausgewertet.
Stark gefragt: Balkonanbauten für mehr Wohnqualität
Schöne Aussichten – ein Balkonanbau steigert den Wohnwert
Bild Nr. 6243, Quelle: Velux/BHW Bausparkasse
Der Bedarf an nachträglichen Balkonanbauten nimmt deutlich zu, insbesondere bei Eigentümern von Altbauten mit maroden Balkonen oder Mehrfamilienhäusern aus den 50er- und 60er-Jahren. Damals, nach dem Zweiten Weltkrieg, galten Balkone noch als zweitrangig. Heute sind sie ein wesentliches Qualitätsmerkmal für Wohnungen und Anforderungskriterium für Wohnraumsuchende. Doch der nachträgliche Balkonanbau bei einem Mehrfamilienhaus erfordert Einigkeit! „Alle Eigentümer der Wohneigentümergemeinschaft müssen dem Anbau schriftlich zustimmen, schließlich tragen alle die Kosten“, erläutert Angelika Sosnowski von der BHW Bausparkasse. „Auf diese nachträgliche Baumaßnahme haben sich zahlreiche Unternehmen spezialisiert. Eigentümer sollten aber stets auf gute Referenzen achten.“
Kompletter Service inklusive
Je nach Bausubstanz und auch Baustil empfehlen Experten unterschiedliche Anbausysteme wie Vorstellbalkone, Anbaubalkone oder freitragende Balkone. Montiert werden die Plattformen an Stahlkonstruktionen, als Bodenbelag wird zu 90 Prozent Holz verwendet. Bauunternehmen bieten die Anbauten inklusive Montage an. Je nach Material und Design müssen Eigentümer mit einem fünfstelligen Betrag pro Balkon und Einheit rechnen. Für die BHW Expertin ist das dennoch eine lohnende Investition: „Ein schöner Balkon steigert den Wert einer Wohnung und den Wohnkomfort erheblich. Mindestens ein Viertel bis die Hälfte der Fläche kann zur Wohnfläche hinzugezählt werden.“ Vermieter dürfen die Modernisierungskosten für den Balkonbau anteilig auf den Mieter umlegen.