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Welcher Fonds darf’s sein?
Einen Teil seiner Ersparnisse in Wertpapiere zu investieren ist eine gute Idee – nicht nur in Zeiten niedriger Anlagezinsen. Besonders komfortabel ist der regelmäßige Kauf von Fondsanteilen. So können Anleger mit relativ kleinen Beiträgen von den Chancen der Kapitalmärkte profitieren. Und die sind vielversprechend: Laut einer Statistik des Bundesverbands Investment und Asset Management konnte sich ein Anleger, der in den vergangenen 30 Jahren monatlich 100 Euro in einen deutschen Aktienfonds investiert hat, am Ende über rund 123.000 Euro freuen. Das heißt, dass sich seine Anlagesumme mehr als verdreifacht hat.
Entscheidungshilfen
Bei der Wahl des Fonds müssen sich Anleger nicht nur zwischen aktiv gemanagten Fonds oder passiven Indexfonds (ETFs) entscheiden und Anlageschwerpunkte auswählen, sie müssen auch festlegen, ob sie einen ausschüttenden oder einen thesaurierenden Fonds kaufen. Der ausschüttende Fonds zahlt den Anlegern in der Regel die vom Fonds erwirtschafteten Erträge jährlich aus. Der thesaurierende legt die Dividenden und Zinsen direkt wieder im Fonds an. „Will ein Anleger einen Fonds nutzen, um langfristig Vermögen aufzubauen, etwa für seine Altersvorsorge, ist ein thesaurierender Fonds die richtige Wahl“, sagt Katrin Chrambach von der Postbank, „durch die Reinvestition der Fondserträge steigt der Wert der Anlage.“
Neue Steuerregeln
2018 gab es eine Investmentsteuerreform, welche die Besteuerung von deutschen und ausländischen Fonds vereinheitlicht. Bisher musste der Anleger die einbehaltenen Erträge von ausländischen thesaurierenden Fonds – wie viele der derzeit populären ETFs – selbst jährlich in seiner Steuererklärung deklarieren. Das war umständlich und kompliziert. Neben Unwissenheit war dies ein Grund, warum viele Fondsbesitzer die Erträge ihrer thesaurierenden Fonds bislang nicht jährlich versteuert haben. In diesem Fall kam das böse Erwachen beim Verkauf der Anteile, da Steuern für die gesamte Haltedauer auf einen Schlag fällig wurden. Um das jährliche Abführen der Steuern sicherzustellen, wurde im Rahmen der Investmentsteuerreform 2018 die Vorabpauschale für thesaurierende Fonds eingeführt. In Zukunft zahlt der Kunde die Abgeltungsteuer auf diese Vorabpauschale für das jeweils abgelaufene Kalenderjahr. Die Höhe der Vorabpauschale ist auf die Wertsteigerung im Kalenderjahr beschränkt: „Erwirtschaftet der Fonds keinen Gewinn, dann wird auch keine Abgeltungsteuer fällig“, sagt Katrin Chrambach. Anfang 2019 müssen sich Besitzer von Anteilen an thesaurierenden Fonds darauf einstellen, dass die Vorabpauschale von ihrer Bank eingezogen wird. „Kunden sollten deshalb rechtzeitig ihre Freistellungsaufträge überprüfen“, rät die Postbank Expertin.