Ruhestand unter Palmen

Presseinformation vom 17.04.2019
Mallorca, Toskana, Teneriffa: Immer mehr Ruheständler entscheiden sich dafür, ihren Lebensabend jenseits der deutschen Grenzen zu genießen. Doch was muss man tun, damit man im Ruhestandsparadies auch auf die Rente aus Deutschland zugreifen kann?

Bild Nr. 1506, Quelle: Postbank
© Fabrice Michaudeau

Die gute Nachricht: Gesetzliche Renten werden in jedes Land der Welt überwiesen. Wer in Deutschland rentenversichert war, steht vor der freien Wahl, wo er seinen Ruhestand verbringen möchte. Laut Deutscher Rentenversicherung beziehen aktuell rund 1,5 Millionen im Ausland lebende Rentner Altersbezüge aus der gesetzlichen Rentenkasse. Wie hoch diese im Ausland ausfallen, hing lange davon ab, ob der Rentner vorübergehend oder dauerhaft außerhalb Deutschlands lebt. Doch diese Zeiten sind seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2013 vorbei. Rentner, die in Deutschland Ansprüche haben, erhalten ihre Rente auch bei dauerhaftem Umzug ins Ausland in voller Höhe. Einschränkungen bestehen lediglich bei Erwerbsminderungsrenten und Rentenansprüchen, die außerhalb der Bundesrepublik erworben worden sind.

Rechtzeitig informieren

Wird die Rente auf ein Konto innerhalb Europas überwiesen, hat der Empfänger dank SEPA-Verfahren keinerlei Nachteile. Die Kosten für die Überweisung übernimmt die Rentenversicherung. Außerhalb der EU können allerdings Zeitverzögerungen, Gebühren oder Verluste durch Wechselkurse entstehen, die der Empfänger zahlen muss. Stefan Haag von der Postbank erklärt: „Die Währungskurse schwanken und man erhält stets den Kurs, der am Tag des Zahlungseingangs gilt.“ Damit die Überweisung reibungslos läuft, braucht die Rentenversicherung rechtzeitig die neue Anschrift, die internationale Kontonummer (IBAN) und die internationale Bankleitzahl (BIC) des Empfängers.

Auf die Kosten achten

Rentner, die regelmäßige Einnahmen oder Ausgaben in Deutschland haben, sollten ein Konto in Deutschland behalten, um eine unkomplizierte und schnelle Zahlungsabwicklung zu gewährleisten, auch wenn sie dauerhaft im Ausland leben. „Das Konto bei einer deutschen Bank kann man in der Regel auch behalten, wenn man seinen Wohnsitz dauerhaft und komplett ins Ausland verlagert hat“, so Stefan Haag. „Auch ein Zweitwohnsitz in Deutschland ist dafür nicht nötig.“ Hebt man mit der Giro- oder Kreditkarte der deutschen Bank die Rente an einem ausländischen Geldautomaten ab, können allerdings Kosten entstehen: Die eigene Bank verlangt meist Gebühren, der Betreiber des Geldautomaten ebenso und auch beim Umrechnen in eine fremde Währung können Kosten entstehen. Stefan Haag rät: „Für Rentner kann sich deshalb die Eröffnung eines zweiten Kontos im Aufenthaltsland lohnen.“

Kontakt

Iris Laduch
Pressesprecherin