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Auszeit für die Familie: finanziellen Ausgleich schaffen
Familie ist Frauensache? Von wegen: Die Mehrheit der Deutschen (69 Prozent) meint, dass beide Partner für die Familie beruflich zurückstecken sollten – unabhängig vom Einkommen. 21 Prozent sehen die Verantwortung bei demjenigen mit dem geringeren Einkommen, vier Prozent bei der Frau, 0,3 Prozent beim Mann. Zu diesen Ergebnissen kommt eine aktuelle Kantar-Umfrage im Auftrag der Postbank. So schön und erfüllend es sein kann, sich auf die Familie zu konzentrieren: Berufliche Auszeiten und Jahre der Teilzeitbeschäftigung schmälern nicht nur die Karrierechancen, sondern auch die Rentenansprüche. Zwar gleichen Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten die Lücken bei der Berechnung der gesetzlichen Rente in gewissem Maß aus, dennoch bleiben finanzielle Nachteile im Vergleich zur durchgehenden Erwerbstätigkeit. Diese werden größer, je länger die Pause vom Job dauert, etwa wenn mehrere Kinder zur Welt kommen. Deshalb sollte jeder möglichst lange vor der Familienplanung in Sachen Altersvorsorge aktiv werden: „Auch kleine Sparbeträge summieren sich über die Zeit, vor allem, wenn sie gewinnbringend angelegt werden. Lukrativ und kostengünstig kann beispielsweise die Investition in einen Indexfonds sein, auch ETF genannt“, erklärt Katrin Chrambach von der Postbank. „Je jünger der Anleger, desto geeigneter ist diese Wertpapieranlage, da Kursschwankungen durch den langen Anlagehorizont ausgeglichen werden. Ein langer Atem zahlt sich also aus.“ Einen ETF-Sparplan könne man bereits ab einer monatlichen Einzahlung von nur 25 Euro einrichten.
Förderung nicht verschenken
Allen Vorsorgesparern rät die Expertin, staatliche Förderungen in Anspruch zu nehmen. Zu diesen zählen vermögenswirksame Leistungen, eine Betriebsrente oder Riester-Verträge, die sich auch zur Finanzierung einer Immobilie eignen können. Letztere lohnen sich vor allem für Familien, da es neben der maximalen Grundzulage von 175 Euro zusätzlich 300 Euro vom Staat für jedes ab 2008 geborene Kind geschenkt gibt. Auch Nichtberufstätige erhalten die volle Zulage, wenn sie mindestens 60 Euro im Jahr einzahlen – vorausgesetzt, der Ehepartner hat bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen und mit vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens bespart. Derjenige, der seinen Job zeitweilig für die Familie ruhen lässt, kann mit seinem Partner vereinbaren, dass die Beiträge für laufende private Vorsorgeverträge aus der Haushaltskasse gezahlt oder Ausgleichszahlungen in eine private Rentenversicherung geleistet werden. „Im aktuell niedrigen Zinsumfeld lohnt sich zum Beispiel eine Versicherung, die in einen Aktienfonds investiert“, meint Katrin Chrambach.
Informationen zur Umfrage:
In einer telefonischen, repräsentativen Mehrthemenbefragung im Januar 2020 interviewte Kantar Emnid im Auftrag der Postbank 1.001 Befragte ab 18 Jahren.