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Familie: Zuschüsse vom Staat
Ist finanzielle Abhängigkeit der Preis fürs Familienleben? Eine aktuelle Kantar-Umfrage im Auftrag der Postbank zeigt, dass Menschen, die mit mehr als zwei Personen in einem Haushalt leben, deutlich häufiger finanziell abhängig sind. Jeder Dritte (35 Prozent), der mit vier Personen oder mehr unter einem Dach lebt, ist auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Zum Vergleich: Nur knapp 15 Prozent der Paare und 19 Prozent der Singles reichen die eigenen Einkünfte nicht zum Leben aus. „Ein Grund ist sicherlich die Betreuungszeit, die meist von einem Elternteil aufgebracht wird. Deshalb wird die Arbeit zumindest zeitweise aufgegeben oder reduziert“, erklärt Eva Grunwald von der Postbank. Ihr Tipp: „Es empfiehlt sich, bereits vor der Familiengründung regelmäßig Rücklagen zu bilden und staatliche Fördermittel in Anspruch zu nehmen.“ Zum Beispiel über vermögenswirksame Leistungen (VL): Je nach Arbeits- oder Tarifvertrag zahlt der Arbeitgeber bis zu 480 Euro im Jahr auf eine Geldanlage wie den Bausparvertrag ein. Liegt das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers unter 17.900 Euro im Jahr, bei Ehepaaren unter 35.800 Euro, schießt der Staat die Arbeitnehmersparzulage hinzu, die jährlich 43 Euro beziehungsweise 86 Euro für Ehepaare beträgt. Ein Bausparvertrag lohnt sich noch mehr, wenn Sparer zusätzlich zu den VL mindestens 50 Euro im Jahr einzahlen. Dann steht ihnen die „Wohnungsbauprämie“ zu, die Ende 2019 reformiert wurde: Ab 2021 sieht sie nun Einkommensgrenzen von 35.000 Euro für Alleinstehende und 70.000 Euro für Ehepaare vor (aktuell: 25.600 Euro / 51.200 Euro). Gleichzeitig steigt der staatliche Zuschuss von 8,8 Prozent auf zehn Prozent und gilt für Bausparbeiträge und Zinsen von bis zu 700 Euro beziehungsweise 1.400 Euro (aktuell: 512 Euro / 1.024 Euro).
Förderung jetzt einsetzen
Sind Kinder auf der Welt, rentiert sich die Investition in einen zertifizierten Riester-Sparvertrag, da der Staat attraktive Zulagen beisteuert: Zur jährlichen Grundzulage von 175 Euro gibt es 185 Euro geschenkt für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde, und für später geborene sogar 300 Euro. Voraussetzung ist eine eigene Sparleistung von vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens. Das Sparguthaben plus Förderung können Anleger im Rahmen von „Wohn-Riester“ bereits vor Rentenbeginn nutzen, um eine selbst genutzte Immobilie zu erwerben. Dies schließt auch die Tilgung einer Immobilienfinanzierung ein. „Für diesen Zweck kann das Kapital jederzeit ohne Verlust der Förderung entnommen werden – der Betrag muss sich allerdings auf mindestens 3.000 Euro belaufen“, ergänzt die Postbank Expertin. Wer nicht unmittelbar förderberechtigt ist, wie zum Beispiel Hausfrauen oder -männer, kann trotzdem riestern. Voraussetzung ist, dass der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat.
Informationen zur Umfrage:
In einer telefonischen, repräsentativen Mehrthemenbefragung im Januar 2020 interviewte Kantar Emnid im Auftrag der Postbank 1.001 Befragte ab 18 Jahren.