Zu viel Platz? Aus eins mach zwei

Presseinformation vom 07.01.2020
Viele ältere Eigentümer stehen vor einem Problem: Sie wollen eine kleinere, barrierefreie Wohnung, ihr angestammtes Umfeld aber nicht verlassen. Eine Option kann es sein, die große Wohnung zu teilen – und eine der Einheiten zu vermieten. Die Vorteile sind groß, die rechtlichen Hürden allerdings hoch.

Wohnungen aus der Zeit um 1900 wie hier in Hamburg eignen sich oft gut für Teilungen
Bild Nr. 6347, Quelle: Kathrine Nielsen/BHW Bausparkasse

Einer Studie zufolge wohnen 60 Prozent der Senioren mit Eigenheim auf 100 Quadratmetern und mehr – zu viel Platz, meint jeder Fünfte von ihnen. Fast ein Drittel der Befragten fühlt sich durch die Größe der eigenen vier Wände überfordert.

Wann ist eine Teilung möglich?

In dieser Situation kann eine Teilung der Wohnung durchaus attraktiv sein. Voraussetzung ist, dass alle Räume ähnlich groß und nutzungsneutral sind. Dies ist vor allem bei Gebäuden vom Anfang des 19. Jahrhunderts gegeben, heißt es beim Bund Deutscher Architekten. In Wohnungen aus den 50er- und 60er-Jahren seien neue Grundrisse eher schwer umzusetzen. Wo eine Teilung möglich ist, können aus einer großen zwei kleinere Wohnungen entstehen. „Eigentümer profitieren dabei doppelt. Sie können in ihrem Umfeld bleiben und erzielen zusätzlich Mieteinnahmen. Die kleinere Wohnfläche verringert zudem die Nebenkosten“, betont Stefanie Binder von der BHW Bausparkasse.

Rechtlich anspruchsvoll

Eigentümer sollten von Sachverständigen prüfen lassen, ob eine zusätzliche Bad- und Kücheneinheit sowie ein separater Zugang möglich sind, was der Umbau kostet und wie er gefördert wird, etwa bei barrierefreier Modernisierung. Die Kosten müssen genau kalkuliert werden, sie sollen sich durch die Vermietung der Zusatzwohnung amortisieren. Der Umbau selbst sollte von Profis durchgeführt werden, weil Schall- und Brandschutzvorschriften eingehalten werden müssen. Da in aller Regel Gemeinschaftseigentum betroffen ist, muss der Teilungsplan von der Eigentümergemeinschaft einstimmig abgenickt werden. „Ohne rechtliche Beratung sollte man eine solche Maßnahme daher nicht angehen“, rät Sabine Feuersänger vom Verein Wohnen im Eigentum.

Kontakt

Iris Laduch
Pressesprecherin