Baukindergeld: Frist verlängert

Presseinformation vom 13.01.2021

Bild Nr. 1584 Postbank / © Jochen Manz

Eine gute Nachricht für Familien, die Wohneigentum erwerben wollen: Der Förderzeitraum für Baukindergeld wird um drei Monate verlängert. Noch bis zum 31. März 2021 können sich bau- und kaufwillige Familien ihren Anspruch sichern. Spätestens an diesem Stichtag müssen sie den notariell beglaubigten Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung erhalten haben. Ist dies der Fall, können sie den Förderantrag bis Ende 2023 online über das KfW-Zuschuss­portal stellen. Durch die Corona-Krise haben sich viele Bau- und Kaufvorhaben verzögert, da Besichtigungen ausfielen, Finanzierungsberatungen verschoben wurden oder sich die Bearbeitung der Baugenehmigungen hinzog. „Das Baukindergeld ist für viele Familien ein wichtiger Baustein ihrer Immobilienfinanzierung“, sagt Eva Grunwald, Leiterin Baufinanzierung bei der Postbank. „Deshalb ist die Verlängerung der Förderung richtig und wichtig. So werden Nachteile abgemildert, die Baufamilien durch die Corona-Pandemie entstanden sind.“ Der Staat fördert Familien über einen Zeitraum von zehn Jahren mit bis zu 12.000 Euro für jedes Kind, das Anspruch auf Kindergeld hat. Dieser Zuschuss kann den finanziellen Spielraum erweitern, zumal Baukindergeld von einigen Banken wie Eigenkapital behandelt wird. Je mehr Eigenkapital ein Kreditnehmer einbringt, desto günstiger die Konditionen für seine Immobilienfinanzierung.

Kontakt

Iris Laduch
Pressesprecherin