Wertpapiere als Baustein der Altersvorsorge

Presseinformation vom 20.10.2021
Wer im Zinstief Vermögen aufbauen will, kommt an Wertpapieren nicht vorbei. Die Altersvorsorge bildet dabei keine Ausnahme. Diese Anlagestrategien bieten Sparern eine Alternative – inklusive steuerlicher Vorteile.

Bild Nr. 1617, Quelle: Postbank / © Elena Elisseeva

Politiker und Ver­braucher­schützer gehen in die Offen­sive: Sie rufen zum Kauf von Aktien als Baustein der Alters­vorsorge auf. Laut einer aktuellen Postbank Umfrage sorgt heute bereits knapp jeder zweite Wert­papier­besitzer (48 Prozent) mit Aktien und Fonds für sein Alter vor. Insgesamt betrachtet ist der Anteil der Befragten, die Geld an der Börse anlegen, mit 25 Prozent allerdings verhältnis­mäßig gering. Die Mehrheit der Anleger besitzt Aktien (76 Prozent), Anteile an einem Invest­ment­fonds (49 Prozent) oder an einem ETF (45 Prozent). „Angesichts der andauernden Niedrig­zins­phase wächst die Bedeutung von Wert­papieren für die private Alters­vorsorge“, erklärt Katrin Chrambach von der Postbank. „Wer in Aktien und Fonds investiert, kann nicht nur einen Inflations­ausgleich erzielen, sondern hat die Chance auf eine ansehnliche Rendite.“ Als Grundsatz der Geld­anlage gilt jedoch: Je größer die Gewinn­aussichten, desto größer das Verlust­risiko. „Das Risiko lässt sich reduzieren, wenn man ein paar Regeln beachtet“, so die Postbank Expertin. „Zu den wichtigsten gehört, dass man nur einen Teil seiner privaten Vorsorge auf Wert­papiere stützt. Beispiels­weise kann eine fonds­basierte private Renten­versicherung die gesetzliche Rente und eine betriebliche Alters­vorsorge sinnvoll ergänzen.“ Je früher Anleger mit der Investition starten, desto besser: „Eine Laufzeit von mindestens 30 Jahren ist ideal, um Kurs­schwankungen abzufedern“, ergänzt Katrin Chrambach.

Steuern sparen

Anders als ein klassischer privater Alters­vorsorge­vertrag investiert eine fonds­gebundene Renten­versicherung in Wert­papiere: „Der Anleger erhält keine Garantie für eine Mindest­rente, aber eine erfolgreiche Ent­wicklung und damit Wert­steigerung des Fonds ist möglich“, erklärt die Postbank Expertin. Sparer investieren entweder einen einmaligen Betrag oder monatlich eine feste Summe in den Vertrag. Zum Renten­beginn wird das angesparte Kapital ausgezahlt, je nach Verein­barung als lebens­lange Rente oder als Ein­mal­zahlung. Ein Vorteil der Versicherung: „Während der Anspar­phase müssen Anleger keine Steuern abführen und können vom Zinses­zins­effekt profitieren. Bei Auszahlung müssen maximal 50 Prozent der erwirtschafteten Erträge mit dem persönlichen Steuer­satz versteuert werden. Voraus­setzung: Der Versicherte ist mindestens 62 Jahre alt und hat bereits zwölf Jahre oder mehr in den Vertrag eingezahlt.“ Zum Vergleich: Auf alle sonstigen Kapital­erträge werden – abzüglich des Sparer­pausch­betrags – die Abgeltungs­steuer von 25 Prozent plus eventuell die Kirchen­steuer fällig.

Informationen zur Umfrage

In einer repräsentativen Online-Befragung interviewte Kantar im Auftrag der Postbank zwischen dem 15. und 21. April 2021 insgesamt 1.000 Befragte ab 18 Jahren.

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Kontakt

Iris Laduch
Pressesprecherin