Inflationsschutz: Wertsteigerung im Altbau

Medieninformation vom 23.08.2022
Die Inflation hat über sieben Prozent erreicht. So hohe Preissteigerungsraten haben die Deutschen zuletzt vor über 40 Jahren erlebt. Immobilien können da als Inflationsschutz dienen. Wer in eine Klimaschutz-Sanierung seines Hauses investiert, schafft echte Werte.

Hier lohnt sich die Investition: Wohlfühlen im Eigentum
Bild Nr. 6517, Quelle: KfW / Claus Morgenstern / BHW Bausparkasse

Im eigenen Haus kann man sich meist glück­lich schätzen. Während die Preise für Lebens­mittel oder Benzin immer neue Höhen er­klimmen, steigen Häuser je nach Lage und Aus­stattung im Wert. Zwischen 2010 und 2020 sind die Preise für Ein- und Zwei­familien­häuser sowie Eigen­tums­wohnungen durch­schnittlich um 65 Prozent geklettert. Und die Preise steigen weiter.

Handeln statt zögern

Viele Haus­besitzen­de zögern mit einer Moder­nisierung ihres Alt­baus, so das Ergeb­nis einer Umfrage der BHW Bau­spar­kasse zu Beginn des Jahres. „Die Inflation ist nun ein weiteres starkes Argument zum Handeln“, ist Jan Ebert von BHW sicher. „Vor allem Investi­tionen in Klima­schutz-Maß­nahmen können für eine Wert­steigerung der Immo­bilie sorgen.“ Das kann ein Heiz­system mit er­neuer­baren Energien sein oder die Dämmung der Fassade, die hohen Wärme­ver­lusten einen Riegel vor­schiebt. Die ver­besserte Bilanz ist dann im Energie­aus­weis für das Haus schwarz auf weiß nach­zu­lesen.

Weniger fossile Energie ver­brauchen

Maß­nahmen wie die Iso­lierung von Fassaden und Solar­wärme vom Dach zahlen sich aus. Besonders gilt dies 2022, während die Ver­braucher­preise für Energie um über 22 Prozent steigen. Wer statt fossiler Brenn­stoffe er­neuer­bare Energien nutzt, muss sich auch weniger Sorgen über die Zu­ver­läs­sig­keit der Gas- und Öl­ver­sorgung machen. Der Staat steuert Förder­mittel bei: Für Investitionen in Heizung und er­neuer­bare Ener­gien ist die BAFA zuständig. Programme zur finan­ziellen Unter­stütz­ung einer ener­gie­effizien­ten Sanierung laufen über die KfW, die bis zu 50 Prozent der förder­fähigen Kosten über­nimmt. „Ein guter erster Schritt ist es, einen zerti­fi­zierten Energie­berater für die Planung zu beauftragen“, empfiehlt Jan Ebert. Zumal die KfW 50 Prozent des Berater­honorars über­nimmt.

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Iris Laduch
BHW Bausparkasse