Dauerauftrag versus Lastschrift

Medieninformation vom 19.04.2023
Einige Bankkunden zögern, Empfängern von Zahlungen ein Lastschriftmandat zu erteilen. Aus Sicherheitsbedenken überweisen sie das Geld lieber selbst oder richten einen Dauerauftrag ein. Die Zweifel sind unbegründet – eine Lastschrift hat im Gegenteil klare Vorteile.

Eine unberechtigte Lastschrift lässt sich problemlos zurückbuchen
Bild Nr. 1672, Quelle: Postbank/© HayDmitriy

Will man einen Vertrag bei einem Strom­ver­sorger oder einem In­ter­net­an­bieter ab­schließen, liegt das SEPA-Last­schrift­mandat den Unter­lagen meist bei. Mit der Unter­schrift er­mächtigt man den Zahlungs­empfänger, Geld vom eigenen Konto abzu­buchen. Dieser zieht fällige Beträge termin­gerecht ein, als Konto­inhaber muss man sich um nichts kümmern – außer, dass das Konto aus­reichend gedeckt ist. Ist das Gut­haben zu gering, um die Last­schrift auszu­führen, können unter Um­ständen zusätz­liche Ent­gelte anfallen. „Das Last­schrift­verfahren bietet sich an, wenn regel­mäßige Zahlungen ver­ein­bart werden, die in der Höhe variieren“, sagt Michael Ackermann von der Postbank. Bei gleich­bleiben­den Rechnungen können Ver­braucher alter­nativ einen Dauer­auf­trag einrichten. Dabei wird regel­mäßig zu einem gewünschten Termin ein fester Betrag an den Zahlungs­empfänger über­wiesen. Das nutzen Kunden zum Beispiel häufig, um ihre Miete zu bezahlen. Ein Dauer­auf­trag lässt sich mit wenigen Klicks im Online-Banking ein­richten oder wieder löschen und muss per Sicher­heits­ver­fahren frei­ge­geben werden. Ist das Konto zum Zeit­punkt der Aus­führung nicht aus­reichend gedeckt, wird die Buchung nicht ausgeführt.

Falsche Buchung – und nun?

Manche Bank­kunden haben Bedenken, Fremden ihre Bank­daten zu über­mitteln und ihnen den Zugriff auf ihr Konto zu er­mög­lichen. Dabei sind die Ver­braucher bei einer SEPA-Last­schrift besonders geschützt: „Beim Last­schrift­ver­fahren greift das Wider­rufs­recht, das heißt, dass man inner­halb von acht Wochen der Last­schrift wider­sprechen kann. Wurde un­berech­tigt Geld abgebucht, zum Beispiel wenn kein SEPA-Last­schrift­mandat vorliegt, hat man sogar 13 Monate Zeit, die Zahlung rück­gängig zu machen“, erklärt der Postbank Experte. Wurde das Geld hingegen über­wiesen – etwa per Dauer­auftrag –, kann es nicht mehr so einfach zurück­gebucht werden, sobald es dem Em­pfänger­konto gut­ge­schrieben wurde. In diesem Fall muss der Kunde Kontakt mit dem Empfänger auf­nehmen und ihn auf­fordern, das Geld zu erstatten. „Bank­kundinnen und -kunden sollten ihre Konto­auszüge regel­mäßig kon­trollieren und prüfen, ob sämtliche Ab­buchungen korrekt sind. Ent­decken sie eine un­berechtigte Last­schrift­zahlung, sollten sie umgehend Kontakt zu ihrer Haus­bank aufnehmen“, rät Michael Ackermann.

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Iris Laduch
Mediensprecherin