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Immobilienkauf ohne Trauschein
Unverheiratete, die gemeinsam eine Immobilie kaufen, sollten sich gut absichern
Bild Nr. 1674, Quelle: Postbank/© Fabrice Michaudeau
Ja, ich will – oder doch lieber nicht: Laut Statistischem Bundesamt erreichte die Zahl der Eheschließungen im Jahr 2022 einen historischen Tiefstand. Weniger Hochzeiten wurden in der Bundesrepublik zuvor nur während des Ersten Weltkriegs registriert. Auch wenn sie auf den Trauschein verzichten, wollen viele Paare in den eigenen vier Wänden wohnen: Laut einer aktuellen YouGov-Umfrage im Auftrag von Postbank Immobilien planen 22 Prozent der Befragten, die unverheiratet und ohne Partnerschaftsvertrag in einer Beziehung leben, in den nächsten Jahren Wohneigentum zu erwerben; der Bevölkerungsdurchschnitt liegt bei knapp 18 Prozent. „Wenn Unverheiratete eine so weitreichende finanzielle Verpflichtung wie einen Immobilienkauf eingehen, sollten sie einige Vorkehrungen treffen, um sich abzusichern“, rät Christian Heikamp von der Postbank. „Während die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens von Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern im Falle einer Trennung gesetzlich geregelt ist, ist das bei Unverheirateten nicht der Fall. Rein rechtlich werden sie wie Fremde behandelt.“
Fair aufteilen
Per Gesetz spielt es keine Rolle, wer wie viel Geld oder Arbeit in die Immobilie gesteckt hat. Rechte als Eigentümer hat nur die Person, die im Grundbuch steht. Wird eine Immobilie gemeinsam gekauft, sollten sich daher immer beide Partner ins Grundbuch eintragen lassen. Die Anteile am Eigentum kann man individuell festlegen, sodass ein Partner zum Beispiel 40 Prozent und der andere 60 Prozent am Haus oder an der Wohnung erwirbt – je nachdem, wie viel Eigenkapital in die Finanzierung eingebracht wurde. Weitere Details lassen sich in einem Partnerschaftsvertrag festschreiben, zum Beispiel, wie ein Partner im Trennungsfall für seine Leistung beim Bau oder für einen höheren Anteil an der Finanzierungsrate entschädigt wird. Oder wer die Immobilie behalten darf und wie der Verzichtende ausgezahlt wird. Wichtig ist zudem eine Regelung zur Absicherung im Todesfall, da unverheiratete Partner nicht Teil der gesetzlichen Erbfolge sind. „Werden erbrechtliche Regelungen getroffen, muss der Vertrag notariell beurkundet werden“, so der Postbank Experte. „In jedem Fall sollten sich Unverheiratete vor dem Immobilienkauf rechtlich beraten lassen – auch mit Blick auf das Thema Erbschaftssteuer.“
Informationen zur Umfrage
In einer repräsentativen Online-Befragung interviewte YouGov im Auftrag von Postbank Immobilien zwischen dem 27. und 30. Januar 2023 insgesamt 2.098 Befragte ab 18 Jahren.