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Vermögensbildung: Kein Geld verschenken!
Bild Nr. 1686, Quelle: Postbank / © Yuri Arcurs
Beschäftigte mit kleinem Einkommen – wie Berufseinsteiger – profitieren besonders von vermögenswirksamen Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sollen Beschäftigte dabei unterstützen, ein finanzielles Polster aufzubauen. Dafür überweist der Arbeitgeber im Monat für den Mitarbeiter bis zu 40 Euro zusätzlich zum Gehalt in spezielle Spar- und Anlageprodukte. Geregelt wird diese Praxis durch das Vermögensbildungsgesetz. Unter bestimmten Voraussetzungen fördert der Staat die Sparanstrengungen der Bürger noch einmal zusätzlich mit der Arbeitnehmersparzulage. Eine attraktive Sache für Arbeitnehmer. Trotzdem nimmt nach einer aktuellen YouGov-Umfrage im Auftrag der Postbank die Mehrheit der Beschäftigten (57 Prozent) diese Möglichkeit nicht wahr. Lediglich 40 Prozent haben einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen. Und nur jeder vierte Befragte mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von unter 2.500 Euro (27 Prozent) bildet Rücklagen über VL. „Es ist bedenklich, dass insbesondere Beschäftigte mit niedrigerem Einkommen keine vermögenswirksamen Leistungen beziehen. Gerade ihnen soll auf diesem Weg ermöglicht werden, Kapital zu bilden“, sagt Thomas Farber von der Postbank. Unter den Befragten, denen 2.500 Euro und mehr zur Verfügung stehen, nutzt fast jeder Zweite (46 Prozent) die Förderung. „Viele Beschäftigte kennen anscheinend diese Form der Vermögensbildung nicht“, erklärt Thomas Farber. So gibt dann auch jeder sechste Arbeitnehmer mit niedrigerem Einkommen (17 Prozent) an, nicht zu wissen, was VL sind. Unter Befragten mit höherem Einkommen trifft dies nur auf jeden Neunten (elf Prozent) zu.
Mehr Geld für Fondssparen
In Zukunft will der Staat noch mehr Menschen zum VL-Sparen animieren und mit der Arbeitnehmersparzulage belohnen – allerdings nur, wenn ihre VL in einen Aktienfondssparplan fließen. Auch Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sind förderfähig. Bislang wurden Sparleistungen von Beschäftigten nur dann gefördert, wenn deren zu versteuerndes Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritt. Laut Zukunftsfinanzierungsgesetz entfällt diese Grenze im Falle einer Wertpapieranlage oder Mitarbeiterbeteiligung ab dem 1. Januar 2024. Zudem soll der Förderbetrag kräftig steigen: von maximal 80 Euro auf 240 Euro im Jahr. Aktuell lassen 21 Prozent der VL-Sparer Geld in einen Aktienfondssparplan fließen. Durch die Reform der Arbeitnehmersparzulage kann sich ihre Zahl deutlich erhöhen. Bislang ist der Bausparvertrag die am häufigsten genutzte VL-Anlage (36 Prozent), gefolgt von der betrieblichen Altersvorsorge (24 Prozent). Auch ein Baukredit lässt sich per VL tilgen – tatsächlich nutzen diese Möglichkeit aber nur zwei Prozent der Beschäftigten. Die Konditionen dieser VL-Anlagen ändern sich durch das neue Gesetz nicht.
Informationen zur Umfrage
In einer bevölkerungsrepräsentativen Online-Befragung interviewte YouGov im Auftrag der Postbank zwischen dem 24. und 27. April 2023 insgesamt 1.011 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 Jahren.