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Lieber getrennt: So organisieren Paare ihre Bankkonten
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Am liebsten nutzen deutsche Paare getrennte Bankkonten, um ihre Zahlungen abzuwickeln, so eine aktuelle YouGov-Umfrage im Auftrag der Postbank. 45 Prozent der Befragten, die in einer Beziehung leben, behalten ihre eigenen Konten und teilen gemeinsame Ausgaben untereinander auf. 2011 lag ihr Anteil noch bei 39 Prozent. Das Gemeinschaftskonto hat hingegen deutlich an Beliebtheit eingebüßt: Während vor zwölf Jahren noch 43 Prozent gemeinsame Kasse machten, verständigen sich heute nur noch 33 Prozent auf eine einzige Bankverbindung. Sogar Verheiratete verzichten immer häufiger auf das Gemeinschaftskonto zugunsten separater Bankkonten: Nur noch 47 Prozent der Ehepartnerinnen oder -partner nutzen heute zu zweit ein einziges Konto, 2011 waren es noch 56 Prozent. Ausschließlich getrennte Konten nutzt aktuell hingegen knapp jeder dritte Verheiratete (31 Prozent) – vor zwölf Jahren tat das nur jeder vierte (25 Prozent). „Bei getrennten Konten behalten die Partner die volle Kontrolle und müssen keine Rechenschaft über ihre Ausgaben abgeben. Allerdings kann es kompliziert werden, die gemeinsamen Ausgaben gerecht zu teilen – etwa, wenn man einen gemeinsamen Haushalt führt und für Kinder sorgt“, sagt Alexandra Adelmann von der Postbank.
Und – oder?
Das Gemeinschaftskonto ist hingegen praktisch, um den täglichen Zahlungsverkehr abzuwickeln. Damit das funktioniert, muss es als sogenanntes „Oder-Konto“ eingerichtet werden. Dann können beide Kontoinhaber ohne Absprache mit dem anderen Geld überweisen, abheben, den Dispo beanspruchen oder bargeldlos im Geschäft bezahlen. Das Gegenstück ist das „Und-Konto“, bei dem Finanzgeschäfte nur von beiden gemeinsam getätigt werden können. „Ein Gemeinschaftskonto, über das beide eigenständig verfügen können, birgt jedoch auch Konfliktpotenzial – etwa, wenn ein Partner das gemeinsame Geld zu freigiebig ausgibt oder ohne Absprache das Konto überzieht“, erklärt Alexandra Adelmann. Zudem sollte den Partnern klar sein: „Im Falle einer Trennung steht beiden Kontoinhabern je die Hälfte der Einlagen zu oder sie sind zu gleichen Teilen verpflichtet, das Konto wieder auszugleichen – falls vertraglich nichts anderes festgehalten wurde.“
Individuelle Lösungen finden
Wer seine Eigenständigkeit behalten und trotzdem die Vorteile einer gemeinsamen Kasse genießen will, für den kommt das Drei-Konten-Modell infrage. 18 Prozent der Paare entscheiden sich heute für diese Lösung – 2011 waren es nur 13 Prozent. Dabei richtet das Paar ein Gemeinschaftskonto ein, zusätzlich behält jeder Partner ein Einzelkonto. Das Geld kann dann je nach Bedarf verteilt werden: Möglich ist, dass jeder Partner monatlich eine feste Summe – 50/50 oder prozentual nach dem jeweiligen Einkommen – auf das gemeinsame Konto überweist, von dem die Ausgaben bezahlt werden, die beide betreffen. Oder es wandern sämtliche Einnahmen auf das gemeinsame Bankkonto und jeder Partner behält ein frei verfügbares „Taschengeld“ auf dem eigenen Konto. „Wichtig ist, klare Absprachen zu treffen und diese auch einzuhalten“, ergänzt Alexandra Adelmann. Übrigens: Nur 1,1 Prozent aller Befragten haben keinen Zugriff auf ein eigenes oder gemeinsames Konto und lassen es vom Partner verwalten; 2011 lag der Anteil dieser Lösung mit 1,4 Prozent nur einen Hauch höher.
Informationen zu den Umfragen
„Beziehung und Finanzen“, YouGov, Online-Umfrage, 2.042 Befragte ab 18 Jahre, bevölkerungsrepräsentativ, Januar 2023
„Finanzen in der Partnerschaft“, TNS Emnid, telefonische Umfrage, 951 Befragte ab 18 Jahren, die in einer Beziehung leben; bevölkerungsrepräsentativ, Dezember 2011