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Umfrage: Pflegekosten werden unterschätzt
Die Zahl der Menschen, die ein hohes Lebensalter erreichen, wächst stetig. Auch wenn jeder gerne möglichst lange unabhängig und selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden leben möchte, ist es doch Realität, dass mit dem Alter auch die Wahrscheinlichkeit steigt, auf Pflege angewiesen zu sein. Laut einer Prognose des Statistischen Bundesamts wird die Zahl der pflegebedürftigen Menschen bis 2055 um 37 Prozent zunehmen. Die Finanzierung der Pflegekosten ist eine große Herausforderung – denn Pflege ist teuer. Dies ist vielen Bundesbürgern nicht bekannt: Eine aktuelle YouGov-Umfrage im Auftrag der Deutschen Bank hat ergeben, dass jeder fünfte Deutsche (20 Prozent) denkt, dass die Pflegeversicherung sämtliche Kosten für die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim übernimmt und kein Eigenanteil gezahlt werden muss. Tatsächlich lag die monatliche Eigenbeteiligung 2023 im ersten Jahr des Heimaufenthalts bundesweit im Durchschnitt bei rund 2.600 Euro, so eine Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. „Die gesetzliche Pflegeversicherung ist grundsätzlich nicht auf volle Kostendeckung angelegt. Das heißt, dass nur Zuschüsse zu den tatsächlichen Pflege- und Betreuungskosten geleistet werden. Die Höhe der Zuschüsse staffelt sich nach dem Pflegegrad – also je nachdem, wie viel Hilfe die pflegebedürftige Person benötigt“, erklärt Anja Maultzsch von der Postbank. Ab dem Pflegegrad 2 zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung einen Leistungszuschlag, der mit zunehmender Dauer des Heimaufenthalts steigt – von 15 Prozent im ersten Jahr bis zu 75 Prozent ab dem vierten Jahr.
Besser vorsorgen
Laut Deutsche Bank Umfrage schätzen die Befragten, die mit einem zu zahlenden Eigenanteil rechnen, ihn meist zu niedrig ein. Rund jeder fünfte (22 Prozent) geht davon aus, dass für einen vollstationären Platz im Pflegeheim unter 1.500 Euro pro Monat aus eigener Tasche fällig werden. 39 Prozent haben keine Vorstellung von der Höhe dieser Kosten. „Die Unwissenheit zum Thema Pflegekosten ist groß und es ist wichtig, darüber aufzuklären. Denn wem bewusst ist, dass er selbst einen Teil der Kosten tragen muss, der ist eher bereit vorzusorgen, zum Beispiel mit einer privaten Pflegeversicherung“, erklärt Anja Maultzsch. Für die Finanzierung des Heimplatzes muss die betroffene Person ihre Rente, Ersparnisse und Vermögenswerte – zum Beispiel Wohneigentum – einsetzen. Das Amt kann sogar verlangen, dass Schenkungen, die in den letzten zehn Jahren erfolgt sind, rückgängig gemacht werden. Reicht das Geld trotzdem nicht, müssen unter Umständen die Kinder ihre Eltern finanziell unterstützen. Dazu sind Nachkommen allerdings nur verpflichtet, wenn ihr alleiniges Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt.
Informationen zur Umfrage
In einer bevölkerungsrepräsentativen Online-Befragung interviewte YouGov im Auftrag der Deutschen Bank zwischen dem 29. September und 2. Oktober 2023 insgesamt 2.074 Personen ab 18 Jahren.