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Die Rente reicht, oder?
Augen zu und durch: Viele junge Menschen blenden ihre zukünftige Rentenlücke einfach aus
Bild Nr. 1725, Quelle: Postbank / © luismolinero
Wer über 45 Jahre durchschnittlich verdient, dem zahlt die gesetzliche Rentenversicherung im Alter etwa die Hälfte seines vorherigen Einkommens. Ob diese Summe für die Finanzierung des Lebensabends ausreicht, ist fraglich. Dennoch glaubt rund jeder dritte Erwerbstätige unter 35 Jahren (36 Prozent), dass er sein Auskommen im Alter allein mit der gesetzlichen Rente bestreiten kann. Das ergibt eine aktuelle YouGov-Umfrage im Auftrag der Postbank. „Falsche Annahmen können Menschen davon abhalten, privat für die Rente vorzusorgen“, warnt Karsten Rusch von der Postbank. „Gerade junge Beschäftigte haben gute Chancen, auch mit kleinen, regelmäßigen Sparbeträgen über Jahre und Jahrzehnte eine ansehnliche Summe zu sparen. Der Faktor Zeit arbeitet für sie – besonders, wenn das Geld gewinnbringend angelegt ist.“ Gewinne aus einer Wertpapieranlage, die nicht ausgezahlt, sondern wieder angelegt werden, lassen den Anlagebetrag auf lange Sicht exponentiell anwachsen. Lohnend sei zudem, Zuschüsse vom Arbeitgeber und staatliche Förderungen zu nutzen – zum Beispiel im Rahmen von vermögenswirksamen Leistungen (VL). Dabei überweist der Arbeitgeber für den Mitarbeitenden zusätzlich zum Gehalt bis zu 40 Euro monatlich in spezielle Spar- und Anlageprodukte. Wer bis zu 40.000 Euro im Jahr verdient (80.000 Euro für Verheiratete), den fördert der Staat zusätzlich mit der Arbeitnehmersparzulage – ausgenommen hierbei sind VL-Banksparpläne. Maximal kann diese Förderung bis zu 123 Euro pro Jahr betragen, für Ehepaare gilt der doppelte Betrag. Die Arbeitnehmersparzulage wird jährlich mit der Einkommensteuererklärung beantragt. Um in den Genuss der Wohnungsbauprämie zu kommen, darf das Einkommen die Grenze von 35.000 Euro (70.000 Euro bei Verheirateten) nicht überschreiten. Die Prämie wird unter anderem auf Bausparverträge gewährt und beträgt zehn Prozent der förderfähigen Aufwendungen, maximal 70 Euro (Verheiratete: 140 Euro) pro Jahr.
Informationen zur Umfrage
Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov-Deutschland GmbH, an der 2.248 Personen zwischen dem 26. und 29.7.2024 teilnahmen (davon 1.152 Erwerbstätige). Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.