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Kaufen ohne Ja-Wort?
Unverheiratete, die eine Immobilie erwerben, sollten sich vertraglich absichern
Bild Nr. 6703, Quelle: Adobe Stock / Yuliia / BHW Bausparkasse
Frauen sind häufig schlechter gestellt als ihre Partner – ob mit oder ohne Trauschein. Sie verdienen meist weniger, sei es durch Teilzeit oder längere Erwerbspausen wegen der Kinderbetreuung. Ihr Bruttostundenlohn fiel 2023 durchschnittlich um 18 Prozent, die Altersrente um fast 30 Prozent niedriger aus. „Leben Frauen mit ihrem Partner unverheiratet zusammen, sind beim Erwerb eines Eigenheims verlässliche Regelungen gefragt“, rät Thomas Mau von der BHW Bausparkasse. Fehl am Platz sind falsche Scham oder die Angst, die Beziehung zu belasten.
Trennungsfolgen
Bei Paaren, die sich auf dem Standesamt das Ja-Wort geben, gilt gesetzlich eine Zugewinngemeinschaft im Verhältnis von 50 zu 50 Prozent. Nicht so bei Lebenspartnerschaften: Trennt sich das Paar oder stirbt der Partner, können vor allem Frauen wirtschaftlichen Schaden erleiden oder gar leer ausgehen. „Frauen in langjährigen Beziehungen sind gut beraten vorzusorgen“, erläutert Thomas Mau. „Wichtig ist, dass sie sich beim Immobilienkauf wie ihr Partner ins Grundbuch eintragen lassen, um ihre Ansprüche abzusichern.“ Die Anteile können auch individuell festgelegt werden, zum Beispiel gemäß der geleisteten Beiträge beim Eigenkapital im Verhältnis von 75 zu 25 Prozent.
Moderate Kosten
Sehr zu empfehlen ist Paaren ohne Trauschein ein notariell beglaubigter Partnerschaftsvertrag zu allen wirtschaftlichen Belangen. „Geregelt werden darin die Eigentumsverhältnisse, Kreditverbindlichkeiten und auch der Umgang mit dem Haus im Falle einer Trennung“, so der Experte von BHW. Die Notarkosten dafür betragen rund fünf Euro pro 1.000 Euro Immobilienwert. Bei 300.000 Euro wären das also 1.500 Euro – ein moderater Preis, um sich gegen gravierende finanzielle Risiken zu schützen, wenn eine Beziehung scheitert.