Kaufen ohne Ja-Wort?

Medieninformation vom 25.02.2025
Viele Paare entscheiden sich für ein Leben ohne Trauschein. Wenn sie eine Immobilie kaufen, ist eine vertragliche Absicherung sehr wichtig. Eine klare Regelung sorgt dafür, dass im Falle einer Trennung keiner benachteiligt wird.

Unverheiratete, die eine Immobilie erwerben, sollten sich vertraglich absichern
Bild Nr. 6703, Quelle: Adobe Stock / Yuliia / BHW Bausparkasse

Frau­en sind häu­fig schlech­ter ge­stellt als ih­re Part­ner – ob mit oder oh­ne Trau­schein. Sie ver­die­nen meist we­ni­ger, sei es durch Teil­zeit oder län­ge­re Er­werbs­pau­sen we­gen der Kin­der­be­treu­ung. Ihr Brut­to­stun­den­lohn fiel 2023 durch­schnitt­lich um 18 Pro­zent, die Al­ters­ren­te um fast 30 Pro­zent nied­ri­ger aus. „Le­ben Frau­en mit ih­rem Part­ner un­ver­hei­ra­tet zu­sam­men, sind beim Er­werb ei­nes Ei­gen­heims ver­läss­li­che Re­ge­lun­gen ge­frag­t“, rät Tho­mas Mau von der BHW Bau­spar­kas­se. Fehl am Platz sind fal­sche Scham oder die Angst, die Be­zie­hung zu be­las­ten.

Tren­nungs­fol­gen

Bei Paa­ren, die sich auf dem Stan­des­amt das Ja-Wort ge­ben, gilt ge­setz­lich ei­ne Zu­ge­winn­ge­mein­schaft im Ver­hält­nis von 50 zu 50 Pro­zent. Nicht so bei Le­bens­part­ner­schaf­ten: Trennt sich das Paar oder stirbt der Part­ner, kön­nen vor al­lem Frau­en wirt­schaft­li­chen Scha­den er­lei­den oder gar leer aus­ge­hen. „Frau­en in lang­jäh­ri­gen Be­zie­hun­gen sind gut be­ra­ten vor­zu­sor­gen“, er­läu­tert Tho­mas Mau. „Wich­tig ist, dass sie sich beim Im­mo­bi­li­en­kauf wie ihr Part­ner ins Grund­buch ein­tra­gen las­sen, um ih­re An­sprü­che ab­zu­si­chern.“ Die An­tei­le kön­nen auch in­di­vi­du­ell fest­ge­legt wer­den, zum Bei­spiel ge­mäß der ge­leis­te­ten Bei­trä­ge beim Ei­gen­ka­pi­tal im Ver­hält­nis von 75 zu 25 Pro­zent.

Mo­dera­te Kos­ten

Sehr zu emp­feh­len ist Paa­ren oh­ne Trau­schein ein no­ta­ri­ell be­glau­big­ter Part­ner­schafts­ver­trag zu al­len wirt­schaft­li­chen Be­lan­gen. „Ge­re­gelt wer­den dar­in die Ei­gen­tums­ver­hält­nis­se, Kre­dit­ver­bind­lich­kei­ten und auch der Um­gang mit dem Haus im Fal­le ei­ner Tren­nun­g“, so der Ex­per­te von BHW. Die No­tar­kos­ten da­für be­tra­gen rund fünf Eu­ro pro 1.000 Eu­ro Im­mo­bi­li­en­wert. Bei 300.000 Eu­ro wä­ren das al­so 1.500 Eu­ro – ein mo­dera­ter Preis, um sich ge­gen gra­vie­ren­de fi­nan­zi­el­le Ri­si­ken zu schüt­zen, wenn ei­ne Be­zie­hung schei­tert.

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Kontakt

Iris Laduch
BHW Bausparkasse