Je länger eine Person im Heim lebt, desto höher der Zuschuss zum Pflegeanteil:
- 5 Prozent im ersten Jahr
- 25 Prozent im zweiten Jahr
- 45 Prozent im dritten Jahr
- 70 Prozent ab dem vierten Jahr
Betroffene müssen keinen Antrag stellen, um den Zuschuss zu erhalten, die Pflegeeinrichtungen rechnen ihn automatisch ab. „Die staatliche Unterstützung bezieht sich ausschließlich auf die Pflegekosten“, erklärt Katrin Chrambach von der Postbank. „Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitions- und Ausbildungskosten müssen pflegebedürftige Personen weiterhin vollständig allein tragen.“ Sie variieren stark – je nach Einrichtung und Region. Wichtig zu wissen: „Um den Eigenanteil zu bezahlen, müssen Pflegebedürftige nicht nur ihre Rente, sondern auch vorhandene Ersparnisse und Vermögenswerte einsetzen. Dazu zählt beispielsweise Wohneigentum, das unter Umständen verkauft werden muss, um mit dem Erlös die Heimkosten zu decken“, so die Postbank Expertin.
Besser vorsorgen
Es lohne sich daher, frühzeitig Rücklagen zu bilden. „Ob sich eine Zusatzversicherung oder der private Vermögensaufbau besser für die Absicherung des Pflegerisikos eignet, ist von der individuellen finanziellen Situation abhängig“, erläutert Katrin Chrambach. „Eine Versicherung ist für diejenigen empfehlenswert, die über ein ausreichend hohes und langfristig sicheres Einkommen verfügen, um die – gegebenenfalls steigenden – Raten zu bedienen. Für alle anderen bietet sich zum Beispiel ein Fondssparplan an, dessen Raten man flexibel anpassen oder zeitweise aussetzen kann.“