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Planen Sie Ihr Erbe!
Mit dem eigenen Tod möchten sich nur wenige auseinandersetzen. Das Regeln des Nachlasses wird darum gern ausgeblendet oder als unbequeme Pflicht vor sich hergeschoben. Zudem wird der eigene Besitz oft kleingeredet: Es sei ja kein „Vermögen“ vorhanden, dessen Übergabe geplant werden müsse – eine Meinung, die selbst einige Immobilieneigentümer teilen. „Jeder Mensch hat einen Nachlass“, betont Anja Maultzsch von der Postbank. „Und jeder sollte ein Interesse daran haben, ihn möglichst unbeschadet an die nächste Generation weiterzugeben.“ Während Unternehmer ihre Nachfolge meist mit großem Aufwand weit im Voraus planen, messen viele Privatpersonen dieser Angelegenheit deutlich weniger Bedeutung bei. In der Konsequenz kann eine fehlende oder falsche Nachlassplanung zu finanziellen Einbußen für die Erben und zu Konflikten innerhalb der Familie führen.
Nichts von der Stange
Inhaber einer Immobilie sollten beispielsweise bedenken, dass ihre vier Wände über die Zeit an Wert gewinnen können. Dies kann dazu führen, dass die Erben Steuern auf den Nachlass zahlen müssen, weil der Wert des Erbes den Freibetrag übersteigt. Dem kann der zukünftige Erblasser vorbeugen, indem er bereits zu Lebzeiten Teile seines Vermögens an seine Nachkommen überträgt. „Eine generelle Empfehlung gibt es allerdings nicht“, meint Anja Maultzsch, „die passende Strategie hängt von der Lebenssituation des Einzelnen und seinen Wünschen ab.“ Fälschlicherweise werde das „Berliner Testament“ oft als Mittel der ersten Wahl für Verheiratete empfohlen. In dieser Testamentsform bestimmen beide Ehepartner den jeweils anderen als Alleinerben. Stirbt etwa der Ehemann, erbt die Ehefrau alles. Die Kinder erhalten ihren Anteil erst nach dem Tod der Ehefrau – vorausgesetzt, sie verzichten zunächst auf ihren Pflichtteil. „Dies beinhaltet jedoch Fallstricke“, so die Postbank Expertin: „Den Kindern geht der persönliche Freibetrag gegenüber einem ihrer Elternteile verloren, sodass beim Eintreten der Erbschaft eine hohe Steuerbelastung anfallen kann, weil der Freibetrag überschritten ist. Zudem besteht die Gefahr, dass der Erbteil der Kinder durch Pflegekosten aufgezehrt wird, falls der letztlebende Elternteil zum Pflegefall wird.“ Das Erbrecht ist hochkomplex und bietet zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, die ein Fachmann aufzeigen kann. Ein Testamentsvordruck aus dem Internet oder eine handschriftliche Eigenkreation bringt hingegen meist nicht das erwünschte Ergebnis. „Es lohnt sich, die Unterstützung eines Fachanwalts für Erbrecht oder eines Notars in Anspruch zu nehmen, um den eigenen Nachlass bestmöglich zu regeln“, empfiehlt Anja Maultzsch.