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Immobilienfinanzierung: Verheiratete im Vorteil?
Vom Ehegattensplitting über die Schenkungs- bis zur Erbschaftssteuer: Eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft bringt viele finanzielle Vorteile mit sich. Können Verheiratete auch beim Abschluss eines Immobilienkredits von besseren Konditionen profitieren? „Das ist nicht der Fall“, sagt Christian Heikamp von der Postbank. „Banken machen hinsichtlich der Bonität der Kreditnehmer und Kreditnehmerinnen keinen Unterschied, ob sie verheiratet sind, in einer Liebesbeziehung leben, verwandt oder einfach nur befreundet sind. Entscheidend ist, auf wie viele Kreditnehmer sich das finanzielle Risiko verteilt und ob sie das Darlehen verlässlich zurückzahlen können.“
Kreditkosten sparen
Auch ohne Ehe-Bonus hat ein gemeinsamer Immobilienkredit Vorteile, da die finanzielle Belastung von zwei Personen getragen wird. Zudem werden zwei Einkommen bei der Prüfung des Kreditantrags berücksichtigt. „Je nach individueller Situation der Antragsteller können sich die Konditionen verbessern und der bonitätsabhängige Zins sinken. Und unter Umständen kann sogar die Genehmigung des Kreditantrags davon abhängen, ob ein zweiter Kreditnehmer oder eine zweite Kreditnehmerin mit einem belastbaren Einkommen unterschreibt“, erläutert der Postbank Experte. Zudem spricht für den gemeinsamen Kredit, dass nur ein Darlehensvertrag im ersten Rang des Grundbuchs abgesichert werden kann. Durch die sogenannte Grundschuld haften die Kreditnehmer mit ihrer Immobilie für die geliehene Geldsumme. Können sie ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen, erhält die Bank ihr Geld aus dem Verkaufserlös des Wohneigentums zurück. Der Kreditgeber, der an erster Stelle des Grundbuchs vermerkt ist, wird zuerst bedient, dann folgen die nachrangigen. „Da es für den Kreditgeber riskanter ist, ein Nachrang-Darlehen zu gewähren, ist es meist deutlich teurer als ein erstrangiges Darlehen“, unterstreicht Christian Heikamp.
Volle Haftung
Immobilienkäufer sollten sich gut überlegen, mit wem sie eine Unterschrift unter einen gemeinsamen Kreditvertrag setzen, da beide gesamtschuldnerisch haften. Wenn einer der Vertragspartner seine Verpflichtungen nicht erfüllt und die Kreditraten nicht bedient, kann die Bank vom zweiten Kreditnehmer verlangen, die restlichen Schulden in voller Höhe zu begleichen. „Man haftet also nicht nur für seinen Teil des Darlehens, sondern für die gesamte Summe“, erläutert der Postbank Experte.