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Soli ade!
Seit Januar ist der Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent der Steuerzahler Geschichte. Die Freigrenzen des Soli wurden deutlich heraufgesetzt, sodass er für Bezieher eines niedrigen oder mittleren Einkommens vollständig entfällt. Weitere 6,5 Prozent zahlen weniger. „Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags kann den Steuerzahlern ein spürbares Plus im Portemonnaie bescheren. Je nach Höhe des zu versteuernden Einkommens können Familien diesbezüglich bis zu knapp 1.900 Euro im Jahr sparen“, erklärt Isabell Gusinde von der Postbank. Die Freigrenzen steigen für Einzelveranlagte von 972 Euro auf 16.956 Euro im Jahr und für zusammen veranlagte Ehepartner von 1.944 Euro auf 33.912 Euro. Oberhalb dieser Freigrenzen wird der Soli schrittweise an den vollen Satz von 5,5 Prozent herangeführt. Keinerlei Ersparnis bringt die Steuererleichterung für Arbeitnehmer mit einem Einkommen von 96.409 Euro für Singles beziehungsweise 192.818 Euro für zusammen veranlagte Paare. Arbeitnehmer, die von der Soli-Abschaffung profitieren, kommen ganz automatisch in den Genuss: Ab Januar 2021 verschwindet die Steuer von ihren Gehaltsabrechnungen.