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Vermögen aufbauen
Viele Unternehmen zahlen zusätzlich zum Gehalt noch einen Extrabetrag, wenn das Geld in einen Fondssparplan, einen Bausparvertrag oder in die Tilgung eines Baukredits fließt. Durch diese „Vermögenswirksamen Leistungen“ (VL) kann eine ordentliche Summe zusammenkommen: Maximal 480 Euro darf der Arbeitgeber pro Jahr in den VL-Vertrag einzahlen, der über sieben Jahre läuft. Laut einer aktuellen Postbank Umfrage nutzen dennoch nur 40 Prozent der Beschäftigten diese Möglichkeit. Ab dem 1. Januar 2024 gibt es weitere gute Argumente, einen VL-Vertrag abzuschließen: Der Staat fördert VL noch stärker, wenn sie in einen Aktienfondssparplan fließen. Bislang zahlte der Fiskus das Geldgeschenk nur dann, wenn das zu versteuernde Einkommen des Sparers eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritt. Laut Zukunftsfinanzierungsgesetz entfällt diese Grenze im Falle einer Wertpapieranlage. Zudem steigt der Förderbetrag kräftig: von maximal 80 Euro auf 240 Euro im Jahr. Geringverdiener können vom Staat über die Arbeitnehmersparzulage eine zusätzliche Förderung auf die VL erhalten.
Informationen zur Umfrage
In einer bevölkerungsrepräsentativen Online-Befragung interviewte YouGov im Auftrag der Postbank zwischen dem 24. und 27. April 2023 insgesamt 1.011 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 Jahren.