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Diagnose Demenz: rechtzeitig vorsorgen!
Viele Demenzkranke regeln ihre Bankgeschäfte auch dann noch selbst, wenn ihre geistigen Fähigkeiten schon deutlich abgenommen haben. Bei dieser Diagnose sollten sie zum eigenen Schutz zeitnah vorsorgen, nahestehende Personen ins Vertrauen ziehen und Unterstützung annehmen.
Solange man fit ist, sollte man wichtige Angelegenheiten regeln und Vollmachten für eine Vertrauensperson ausstellen
Bild Nr. 1558, Quelle: Postbank, © Mitar Gavric
Die Volkskrankheit Demenz wird in Zukunft immer mehr Menschen betreffen: Laut Berechnungen der Technischen Universität München für die Deutsche Alzheimer Gesellschaft waren 2018 in Deutschland rund 1,7 Millionen Menschen demenzkrank. Für das Jahr 2050 prognostizieren die Experten einen Anstieg auf rund drei Millionen Erkrankte. Eine Demenz beginnt meist schleichend, allmählich werden Gedächtnis, Wahrnehmung und im weiteren Verlauf das gesamte Verhalten des Betroffenen gestört. Je weiter die Krankheit voranschreitet, desto schwerer fällt es Demenzkranken, ihren Alltag allein zu meistern, geschweige denn ihre Finanzen zu regeln. „Um ihre Eigenständigkeit zu bewahren, sollten Betroffene die alltäglichen Geldgeschäfte möglichst lange selbst regeln. Gleichzeitig müssen sie aber vor finanziellem Schaden und Verlust ihres Vermögens bewahrt werden“, sagt Anja Maultzsch von der Postbank. „Demenzerkrankte sollten deshalb möglichst früh das Gespräch mit Vertrauenspersonen suchen und ihnen Vollmachten erteilen, damit diese im Sinne der Betroffenen handeln können, wenn sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind.“ Dazu gehört das Ausstellen einer Bankvollmacht: Diese berechtigt den Vollmachtnehmer, über Giro-, Spar- und Depotkonten zu verfügen. Zu diesem Zweck bieten Banken entsprechende Formulare an, die auch von Behörden anerkannt werden.
Nicht zögern
Mit einer Vorsorgevollmacht können noch sehr viel weitreichendere Befugnisse erteilt werden: Der Bevollmächtigte kann Kredite aufnehmen und sogar eine Erbschaft annehmen oder ausschlagen. Zudem ermächtigt ihn die Vollmacht, Entscheidungen über schwerwiegende medizinische Eingriffe oder die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung zu treffen. Damit die Vorsorgevollmacht hieb- und stichfest ist, sollte man sie notariell beglaubigen lassen. Dies ist unbedingt nötig, wenn sie Befugnisse bezüglich des Verkaufs einer Immobilie beinhalten soll. Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer kann man seine Vorsorgeurkunde registrieren lassen und damit sichergehen, dass das Dokument im Bedarfsfall gefunden und angewendet wird. „Das Ausstellen einer Vollmacht ist auch unabhängig von einer Erkrankung sinnvoll“, meint die Postbank Expertin. „Demenzkranke sollten damit aber nicht allzu lange warten. Ist die Krankheit fortgeschritten und der Vollmachtgeber nicht mehr geschäftsfähig, ist es dafür zu spät. Wurde eine Demenzerkrankung diagnostiziert, sollten Betroffene nicht aus falscher Scham zögern, sondern ihre Angelegenheiten regeln“, so Anja Maultzsch.
Wer regelt die Geschäfte?
Als geschäftsunfähig gilt, wer die Bedeutung und Tragweite von Geschäften und Verträgen dauerhaft nicht mehr einschätzen kann. Attestiert dies ein Facharzt, können Betroffene keine rechtswirksamen Verträge mehr abschließen. Hat der Erkrankte niemanden über eine Vorsorgevollmacht zur Regelung von wichtigen Angelegenheiten – wie Geldgeschäften – bestimmt, muss vom Gericht ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden. „Ohne Vollmacht können selbst Eheleute den Partner nicht gesetzlich vertreten oder Eltern ihre Kinder – und umgekehrt“, betont die Postbank Expertin. Tipp: Geschäftsunfähige Personen dürfen eine sogenannte Betreuungsverfügung aufsetzen oder ändern. Darin können sie ihre Wünsche bezüglich der Betreuung und Pflege äußern.