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Trennung: Was passiert mit dem Haus?
Ein Haus oder eine Eigentumswohnung ist meist die größte Anschaffung im Leben eines Paares. Gewöhnlich wird dafür ein hohes Darlehen aufgenommen. Kommt es zur Trennung, gilt es, Ruhe zu bewahren: Nur mit einer besonnenen, weitsichtigen Planung lassen sich Einbußen für beide Parteien vermeiden.
Ein gerechtes Teilen durch zwei ist im Falle von Wohneigentum leider nicht ohne Weiteres möglich
Bild Nr. 1556, Quelle: Postbank, © Andriy Popov
Während die Zahl der Eheschließungen 2018 mit rund 449.000 auf ein 25-Jahres-Hoch kletterte, sank die Zahl der Scheidungen mit rund 148.000 auf das Niveau von Anfang der 90er-Jahre, so die Daten des Statistischen Bundesamts. Trotzdem, unter dem Strich scheitert hierzulande jede dritte Ehe. Paare besitzen dreimal häufiger eine Immobilie als Singles. Da es sich meist um einen gemeinsamen Besitz handelt, gestaltet sich die Abwicklung im Falle einer Trennung schwierig. Was passiert mit den gemeinsamen Schulden, wenn der Kredit für die eigenen vier Wände noch nicht abbezahlt ist? „Für den Immobilienkredit haftet derjenige, der den Vertrag mit der Bank unterzeichnet hat. Haben beide Ehepartner den Kredit aufgenommen, haftet jeder in voller Höhe, und zwar unabhängig davon, ob die Ehe bereits geschieden wurde oder nicht“, erklärt Norbert Geiser von der Postbank. Auch wenn einer der Partner aus der gemeinsamen Immobilie auszieht, müsse er weiterhin die Kreditraten bedienen. „Derjenige, der auszieht, sollte aber von dem Ehegatten, der die Immobilie weiter bewohnt, Miete verlangen. Diese kann 50 Prozent der Kreditrate ausmachen“, so der Postbank Experte.
Behalten oder aufgeben?
Noch bevor der Scheidungsantrag gestellt wird, sollten beide Partner möglichst einvernehmlich klären, was mit der Immobilie geschieht. Ohne Einigung droht die Zwangsversteigerung, die gemeinhin mit hohen finanziellen Einbußen verbunden ist. Eine Möglichkeit ist, das Haus zu verkaufen und im Anschluss Erlös und Schulden aufzuteilen. „Für den Verkauf ist in der Regel die Einwilligung beider Partner nötig – auch dann, wenn nur einer im Grundbuch steht –, da es sich bei der Immobilie meist um den wichtigsten Vermögensgegenstand eines Ehepaares handelt“, erläutert Norbert Geiser. Eine weitere Möglichkeit ist, dass ein Partner das Haus oder die Wohnung behält und den anderen auszahlt. In diesem Fall muss ein Notar den Eigentumsübertrag beglaubigen, der gemeinsam unterzeichnete Kreditvertrag muss aufgelöst und ein neuer Vertrag mit der Bank geschlossen werden. Das bedeutet, dass unter Umständen auch eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig ist. „Die Auszahlung sollte am besten noch vor der rechtskräftigen Scheidung erfolgen, da Ehepartner keine Grunderwerbssteuer zahlen müssen“, rät der Experte der Postbank. „Betroffene sollten sich auf jeden Fall durch einen Rechtsanwalt oder Notar fachlich beraten lassen.“