Der Bundesgerichtshof hat am 27. April 2021 ein Urteil gefällt, das alle Banken und Sparkassen betrifft: Danach sind bestimmte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank unwirksam. Betroffen sind Klauseln, nach denen die Zustimmung zu Änderungen der AGB, Sonderbedingungen und Preisen als erteilt gilt, wenn die Kundin oder der Kunde nicht innerhalb von zwei Monaten widerspricht.
Diese in der Finanzbranche üblichen Klauseln sind auch in den mit Ihnen vereinbarten AGB enthalten. Was heißt das für die Änderung von Preisen und Bedingungen, die wir in der Vergangenheit mit Ihnen vereinbaren wollten? Es ist davon auszugehen, dass diese noch nicht wirksam sind.