Bitte geben Sie uns Ihre Zustimmung

Der Bundesgerichtshof hat am 27. April 2021 ein Urteil gefällt, das alle Banken und Sparkassen betrifft: Danach sind bestimmte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank unwirksam. Betroffen sind Klauseln, nach denen die Zustimmung zu Änderungen der AGB, Sonderbedingungen und Preisen als erteilt gilt, wenn die Kundin oder der Kunde nicht innerhalb von zwei Monaten widerspricht.

Diese in der Finanzbranche üblichen Klauseln sind auch in den mit Ihnen vereinbarten AGB enthalten. Was heißt das für die Änderung von Preisen und Bedingungen, die wir in der Vergangenheit mit Ihnen vereinbaren wollten? Es ist davon auszugehen, dass diese noch nicht wirksam sind.

Was müssen Sie jetzt tun?

Gemeinsam mit Ihnen wollen wir eine vertragliche Basis schaffen, die für beide Seite eindeutig und rechtssicher ist. Daher möchten wir mit Ihnen die Geltung der aktuellen Preise, Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen vereinbaren. Bitte erteilen Sie uns hierzu Ihre Zustimmung. Weitere Details haben wir Ihnen mehrfach mitgeteilt, zuletzt im August 2022.

So einfach erteilen Sie uns Ihre Zustimmung

Geben Sie Ihre Zustimmung entweder im Banking & Brokerage oder senden Sie uns das Formular per Post.

Wir können noch etwas für Sie tun? So erreichen Sie uns.

Es sind noch Fragen offen geblieben? Dann rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.