- Für private Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Dient als Nachweis gegenüber dem Finanzamt
- Wird ab Anfang April für das abgelaufene Steuerjahr verschickt
Was ist eine Jahressteuerbescheinigung?
Eine Jahressteuerbescheinigung ist ein von der Bank oder dem Finanzdienstleister erstellter Nachweis über die vom Kontoinhaber an das zuständige Finanzamt abgeführte Kapitalertragsteuer. Sie beinhaltet u. a. folgende Angaben
- die abgeltungsteuerpflichtigen Kapitalerträge
- einen evtl. in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag
- die abgeführte Kapitalertragsteuer
- den Solidaritätszuschlag
- bei Kirchensteuerpflicht des Kontoinhabers die einbehaltene Kirchensteuer
Die Jahressteuerbescheinigung dient als Ausfüllhilfe und Nachweis für die Einkommensteuererklärung (Anlage KAP) und wird im Veranlagungsfall der Steuererklärung im Original beigefügt.
Wann verschickt die Postbank die Jahressteuerbescheinigung?
Für gewöhnlich erhalten Sie die Jahressteuerbescheinigungen zum Ende des ersten Quartals.
Die Bescheinigung für das Jahr 2023 erhalten Sie, sofern die Steuerlast (Kapitalertragsteuer) mindestens 10,- Euro beträgt. In allen anderen Fällen fordern Sie die Bescheinigung bitte bei uns mit einem legitimierten Auftrag per Online-Bankig, Telefon-Banking oder Brief an.
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