Freistellungsauftrag für Bausparvertrag einreichen

Ein Bausparvertrag ist eine Form des Sparens, die speziell für den Erwerb von Wohneigentum oder Modernisierungen gedacht ist. Dabei schließt der Sparer einen Vertrag ab und zahlt regelmäßig einen Regelsparbeitrag ein. Das Guthaben wird verzinst. Da es sich dabei um Zinseinkünfte handelt, unterliegen diese der Abgeltungsteuer. Ein Freistellungsauftrag ermöglicht es Ihnen, sich vom automatischen Steuerabzug befreien zu lassen. Lesen Sie, was es zu beachten gibt.

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Muss ich auf meine Guthabenzinsen beim Bausparen Steuern zahlen?

Einer der Vorteile beim Bausparen sind die Zinsen für das Guthaben. Wie auch andere Kapitalerträge sind diese Zinsen aus dem Bausparvertrag generell steuerpflichtig – als Einkünfte aus Kapitalvermögen werden sie gegebenenfalls in der Anlage KAP der Steuererklärung eingetragen. Bausparkassen behalten die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent (ggf. zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) automatisch ein und führen sie an das Finanzamt ab.

Was bringt ein Freistellungsauftrag beim Bausparen?

Um Steuern zu sparen, können Sie Ihrer Bausparkasse einen Freistellungsauftrag erteilen. Das wichtige Stichwort lautet hier: Freibetrag beim Bausparen. Denn Sie haben die Möglichkeit, beim Bausparen Ihren Sparer-Pauschbetrag zu nutzen. Der Pauschbetrag gilt für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen, einschließlich der Zinsen aus einem Bausparvertrag.

Wichtig: Bausparkassen dürfen den Sparer-Pauschbetrag nur berücksichtigen, wenn Sie als Bausparer oder Bausparerin hierfür einen Freistellungsauftrag erteilen. Sie müssen sich daher selbst darum kümmern, damit Sie kein Geld verlieren. Ob ein Freistellungsauftrag für Sie persönlich sinnvoll ist, lässt sich im Rahmen einer professionellen Steuerberatung klären.

Wie hoch ist mein Sparer-Pauschbetrag?

Der Freibetrag bei der Einkommensteuer wurde zum 1. Januar 2023 deutlich erhöht: Alleinstehende dürfen bis zu 1.000 Euro und Verheiratete bis zu 2.000 Euro von ihren Einkünften aus Kapitalvermögen steuerfrei behalten. Für alle Kapitalerträge, die über diesem Freibetrag im Jahr liegen, fällt die Abgeltungssteuer an.

Tipp

Bausparverträge lassen sich in der Regel nicht steuerlich absetzen. Eine Ausnahme macht hier allein der Riester-Vertrag für den Erwerb einer Wohnimmobilie – auch Wohn-Riester genannt.

Wie erteile ich einen Freistellungsauftrag für meinen Bausparvertrag?

Denken Sie rechtzeitig daran, einen Freistellungsertrag für Ihren Bausparvertrag einzureichen. Nur dann kann die Bausparkasse Ihren Sparer-Pauschbetrag bei der Abgeltungsteuer jedes Jahr bis zur Zuteilung des Bausparvertrags korrekt berücksichtigen. Fordern Sie dafür das entsprechende Formular an – die meisten Bausparkassen stellen ein Formular für den Freistellungsauftrag auf ihrer Webseite oder online im Kundenportal zur Verfügung.

Füllen Sie den Freistellungsauftrag mit folgenden Daten vollständig aus:

  • Name der Bausparerin oder des Bausparers 
  • Geburtsdatum
  • Steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID, IdNr.), siehe Einkommensteuerbescheid oder Lohnsteuerbescheinigung
  • freizustellender Betrag

Mit einem Freistellungsauftrag stellen Sie sich, dass Ihre Zinsen beim Bausparen steuerfrei bleiben, sofern Sie den Freibetrag mit den Zinserträgen aus Ihrem Bausparvertrag oder aus Ihren Bausparverträgen nicht übersteigen.

Tipp

Wichtig ist, dass Sie Ihren Freistellungsauftrag rechtzeitig vor der Zinsgutschrift – also meist am Jahresende – einreichen. Haben Sie die Frist verpasst, können Sie die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer ggf. durch Ihre Einkommensteuererklärung zurückholen. Wenden Sie sich bitte an Ihr Steuerbüro, wenn Sie hierzu Fragen haben.

Bausparvertrag: Freistellungsauftrag ändern

Möchten Sie Ihren bestehenden Freistellungsauftrag ändern, füllen Sie das Formular einfach wieder neu aus. Ein geänderter Freistellungsauftrag beim Bausparen kann beispielsweise erforderlich sein, wenn Sie geheiratet haben und eine Zusammenveranlagung wählen. Sie können in diesem Fall einen gemeinsamen Freistellungsvertrag für Ihren Bausparvertrag einreichen und dadurch den Höchstbetrag für zusammen veranlagte Ehegatten oder Lebenspartner von 2.000 Euro nutzen.

Gut zu wissen: Der Sparer-Pauschbetrag hat sich 2023 erhöht, deshalb brauchen Sie Ihren Freistellungsauftrag aber nicht zu ändern. Bausparkassen passen den Freibetrag entsprechend an, sodass Sie den höchstmöglichen Freibetrag nutzen können.

Ein Freistellungsauftrag gilt zudem für gewöhnlich so lange, bis Sie ihn widerrufen. Sie haben zudem die Möglichkeit, einen befristeten Freistellungsauftrag einzureichen.