Haus däm­men – mehr Wohn­qualität, weniger Kosten

  • Eine energieeffiziente Sanierung steigert den Immobilienwert. Denn ein optimal gedämmtes Haus ist behaglicher und verbraucht weniger Energie.
  • Bei alten Gebäuden sind die Außenwände für rund 20 bis 30 Prozent der Wärmeverluste verantwortlich. Deshalb gehört eine nachträgliche Fassadendämmung zu den wichtigsten Maßnahmen.
  • Machen Sie Ihr Gebäude energetisch „fit“ und nutzen Sie dabei mögliche Investitionszuschüsse sowie zinsgünstige Förderkredite.

Unser Tipp

KfW-Förderung

Außen­dämmung am Haus – welche Mög­lich­keiten gibt es?

Für die nachträgliche Fassadendämmung von Häusern stehen drei verschiedene Systeme zur Auswahl: die Kern- oder Einblasdämmung, das Wärmedämmverbundsystem und die hinterlüftete Vorhangfassade.

Welche Maßnahme für Ihr Gebäude am besten geeignet ist, hängt vom Einzelfall ab – hierbei geht es unter anderem um die Konstruktion Ihrer Außenwände und die gewünschte Optik. Holen Sie sich daher immer den Rat eines Experten für Energieeffizienz. Der Energieberater empfiehlt Ihnen sinnvolle Maßnahmen und schätzt die Kosten Ihres Projekts realistisch ein. Das Hinzuziehen eines Sachverständigen (aus der Energieeffizienz-Expertenliste) ist außerdem Voraussetzung, wenn Sie eine Förderung in Anspruch nehmen möchten.

Kern- oder Einblas­dämmung

Diese Form der Außendämmung kommt bei Häusern mit zweischaligem Mauerwerk zum Einsatz. Durch kleine Bohrlöcher gelangt das Dämmmaterial per Luftdruck in die Hohlräume – damit ist kein großer baulicher Aufwand erforderlich. Eine Kerndämmung eignet sich außerdem, wenn Sie eine gemauerte Fassade am Haus wünschen. Auf die bestehende Hauswand kommt zuerst eine Dämmstoffplatte. Anschließend ziehen Maurer eine Vormauerschale hoch.

Wärme­dämm­verbund­system

Ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) besteht aus ein- oder zweilagigen Dämmplatten. Dafür bieten sich beispielsweise Polystyrolplatten und ökologische Holzfaserplatten an. Um Fördermittel für Einzelmaßnahmen zu erhalten, muss die Außendämmung am Haus eine Dicke von ca. 14 bis 16 Zentimetern aufweisen.

Hinter­lüftete Vorhang­fassade

Eine hinterlüftete Vorhangfassade ermöglicht die Luftzirkulation hinter der Verkleidung – dazu ist ein Spalt zwischen der Dämmschicht und der Fassadenverkleidung vorhanden. Feuchtigkeit kann dadurch optimal entweichen. Außerdem ermöglicht die Unterkonstruktion, das Gebäude mit einer Holzverkleidung, Naturstein oder Fassadenplatten komplett neu zu gestalten.

Tipp

Wussten Sie schon, dass eine moderne Fassadendämmung und Sonnenschutz an den Fenstern bis zu 35 Prozent der Energiekosten einsparen? Eine energetische Sanierung zahlt sich daher in vielen Fällen aus.

Fassade däm­men – welche Kosten kom­men auf mich zu?

Die Kosten im Folgenden dienen lediglich als Richtwerte – welches Budget Sie für Ihr Sanierungsprojekt einplanen müssen, hängt u. a. von den gewählten Dämmstoffen, der Methode und dem Gebäudetyp ab. Dennoch sind die angegebenen Kosten pro Quadratmeter Außenwandfläche hilfreich, um den Finanzierungsaufwand grob einschätzen zu können:

  • Bei Altbauten kommt häufig eine Kerndämmung mit Einblasdämmstoffen infrage, um den Hohlraum zwischen Innen- und Außenschale zu füllen. Eine Einblasdämmung ist mit 25 bis 50 Euro pro Quadratmeter im Schnitt preiswerter als andere Methoden. Der Preis richtet sich allerdings nach dem gewählten Einblasmaterial. Glaswolle kostet weniger als z. B. Aerogel-Granulat.
  • Bei einem Wärmedämmverbundsystem belaufen sich die Kosten auf rund 160 bis 200 Euro pro Quadratmeter.
  • Eine hinterlüftete Vorhangfassade schlägt mit ca. 275 bis 410 Euro pro Quadratmeter zu Buche. Die große Bandbreite beim Preis spiegelt sich auch hier in der Wahl der Materialien wider.

Quelle: Internetrecherche. Für die Angaben keine Gewähr.  

Sanierung finan­zieren mit Förder­geldern – so geht‘s

Bei der Finanzierung Ihres Sanierungsvorhabens ist es möglich, einen Teil der Kosten durch staatliche Zuschüsse und KfW-Förderkredite zu decken. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet Ihnen finanzielle Unterstützung, wenn Sie Ihr Haus dämmen und damit die Energieeffizienz verbessern. Eine Förderung ist sowohl für die Sanierung zum Effizienzhaus als auch für Einzelmaßnahmen erhältlich.

Bundes­förderung für effiziente Ge­bäude – Einzel­maß­nahmen (BEG EM)

Bei der BEG EM handelt es sich um einen Zuschuss zu den Investitionskosten, den das BAFA anbietet. Hinter dem Kürzel BAFA verbirgt sich das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Zu den geförderten Einzelmaßnahmen gehört unter anderem die Sanierung der Gebäudehülle (z. B. Dämmung von Außenwänden und sommerlicher Wärmeschutz). Der Zuschuss beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Wenn Sie die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durchführen, erhöht sich der Fördersatz um 5 Prozent. Die Fachplanung und Baubegleitung – zu der auch die Erstellung eines iSFP gehört – werden zu 50 Prozent gefördert.

Bundes­förderung für effiziente Ge­bäude – Wohn­ge­bäude (BEG WG)

Kredit Nr. 261
Der Förderkredit „Wohngebäude – Kredit (261)“ der KfW ist für eine Sanierung oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses erhältlich. Die maximale Kreditsumme liegt bei 150.000 Euro je Wohneinheit. Darüber hinaus gibt es zwischen 5 und 45 Prozent Tilgungszuschuss, abhängig von der Effizienzhaus-Stufe.

Kredit Nr. 358, 359
Der Förderkredit „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude“ lässt sich für Einzelmaßnahmen beantragen, sofern Ihnen hierfür bereits eine Zuschussförderung (KfW oder BAFA) erteilt wurde. Je Wohneinheit gibt es bis zu 120.000 Euro Kredit. Hauseigentümer mit einem Haushaltsjahreseinkommen (zu versteuerndes Einkommen eines Kalenderjahres) von bis zu 90.000 Euro profitieren von einem zusätzlichen Zinsvorteil. Eine mögliche energetische Einzelmaßnahme ist die Dämmung eines Gebäudes inklusive neuer Fenster.

Wichtig

Beantragen Sie die Förderung frühzeitig vor Beginn der Arbeiten. Erst wenn Sie die Förderzusage erhalten, können Sie mit den Maßnahmen starten. Eine nachträgliche Antragstellung ist in der Regel nicht möglich.

Steuerbonus

Für Ihre energetische Sanierung können Sie alternativ zu Förderkrediten und Zuschüssen auch einen Steuerbonus in Anspruch nehmen. Den Bonus gewährt das Finanzamt seit 2020 bis Ende 2029. Konkret bedeutet die Steuerermäßigung, dass Sie 20 Prozent der Sanierungskosten (max. 40.000 Euro) über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuer absetzen dürfen. Darunter fallen die Handwerker- und Materialkosten für energetische Sanierungen.

Die Steuerermäßigung machen Sie in Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung geltend. Bitten Sie dazu Ihren Steuerberater um Hilfe, der Ihnen die Voraussetzungen erklärt. Hierzu gehört u. a. die ausgefüllte Bescheinigung eines Fachunternehmens, das die Sanierungsmaßnahmen durchgeführt hat. Der Steuerbonus ist generell nur für Arbeiten erhältlich, die auch nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude als förderfähig gelten.