Förderung für be­zahl­baren Wohn­raum

  • Bereits seit Juni 2023 unterstützt das Bundesbauministerium Familien beim Bau oder Kauf von Immobilien mit einer Förderung. 
  • Seit Oktober 2024 fördert die Bundesregierung den Neubau und Kauf „bezahlbarer klimafreundlicher Wohnungen“ mit zinsverbilligten Darlehen.
  • Lesen Sie, was genau gefördert wird und für wen das Förderprogramme infrage kommen.

Unser Tipp

Postbank Baufinanzierung

Was wird dem Programm Wohn­eigen­tum für Familien gefördert?

Das Programm „Wohneigentum für Familien“ unterstützt den Neubau bzw. den Ersterwerb neu errichteter Häuser und Eigentumswohnungen unter der Voraussetzung, dass diese mindestens den energetischen Standard Effizienzhaus 40 erfüllen und kein mit fossilen Brennstoffen wie Öl oder Gas sowie Biomasse (z. B. Holzpellets) betriebenes Heizsystem eingebaut wird. Den Effizienzhaus-40-Standard erfüllt ein Gebäude, wenn es im Betrieb maximal 40 Prozent der Primärenergie eines im Gebäudeenergiegesetz definierten Referenzgebäudes verbraucht.

Welche Förder­stu­fen gibt es?

Förder­stufe 1: Klima­freund­liches Wohn­ge­bäude

Die Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude wird erreicht, wenn das Gebäude in seinem Lebenszyklus so wenig Kohlendioxid (CO2) ausstößt, dass die Anforderungen an Treibhausgasemissionen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG-PLUS) erfüllt werden. Informationen zum QNG finden Sie auf dem Informationsportal Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude des Bundesbauministeriums.

Förder­stufe 2: Klima­freund­liches Wohn­ge­bäude – mit QNG

Die Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG wird erreicht, wenn die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG-PLUS) oder des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM) erfüllt und durch ein Nachhaltigkeitszertifikat bestätigt werden.

Wer kann die Wohneigentum­förde­rung in An­spruch neh­men?

Gefördert werden gemeinsam in einem Haushalt lebende Ehe- oder Lebenspartner oder Partner aus eheähnlichen Gemeinschaften sowie Alleinerziehende mit Kindern, deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen bei einem im Haushalt lebenden Kind (unter 18 Jahren) insgesamt maximal 90.000 Euro (ursprünglich 60.000 Euro) pro Jahr beträgt. Für jedes weitere Kind, das am Tag der Antragstellung im Haushalt lebt, erhöht sich die Fördergrenze um 10.000 Euro. Maßgeblich für die Einkommensgrenze ist der Durchschnitt der Einkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres – bei Antragstellung im Jahr 2023 also der Jahre 2020 und 2021. Die geförderte Immobilie muss zudem selbst bewohnt werden.

Wie hoch ist die Förde­rung?

Die Förderung erfolgt in Form stark zinsvergünstigter Kredite der staatlichen KfW Bank mit bis zu 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung. Als Antragsteller können Sie zwischen zwei Varianten der Finanzierung wählen. Bei der Variante Annuitätendarlehen zahlen Sie in den ersten ein bis fünf Jahren (tilgungsfreie Anlaufzeit) nur Zinsen – danach gleichbleibend hohe monatliche Raten aus Zins und Tilgung. Wählen Sie die Variante „Endfälliges Darlehen“, zahlen Sie während der gesamten Laufzeit nur die jeweilige monatliche Zinsrate und am Ende den kompletten Kreditbetrag in einer Summe zurück. Die jeweils gültigen Zinssätze veröffentlicht die KfW.

Der maximale Kreditbetrag beträgt 170.000 bis 270.000 Euro (bisher:140.000 bis 240.000 Euro) und hängt von der erreichten Förderstufe, der Zahl der Kinder im Haushalt und dem Haushaltseinkommen ab. Beispiel: Für eine Familie mit zwei im Haushalt lebenden Kindern (max. Haushaltseinkommen 100.000 Euro) beträgt die maximale Kreditsumme in der Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude 170.000 Euro, in der Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG 200.000 Euro. Die Förderung erstreckt sich in beiden Förderstufen auf den Bau und den Kauf, die Planung und Baubegleitung durch Expert:innen für Energieeffizienz sowie Beratende für Nachhaltigkeit und die Nachhaltigkeitszertifizierung.

Welche Förder­kriterien müs­sen er­füllt sein?

Wenn Sie selber bauen wollen, müssen Sie Ihr Bauvorhaben dafür vorab von einer für die Förderprogramme des Bundes zugelassenen Expertin bzw. einem Experten für Energieeffizienz prüfen lassen. Für das Erreichen der Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG müssen Sie zusätzlich eine Beraterin bzw. einen Berater für QNG-Nachhaltigkeit und eine QNG-Zertifizierungsstelle einbeziehen. Informationen dazu finden Sie auf dem Informationsportal Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude des Bundesbauministeriums. Beim Kauf einer Immobilie, etwa von einem Bauträger, muss Ihnen dieser die entsprechenden Nachweise vorlegen.

Neues Programm bezahl­barer klima­freundlicher Wohnungen

Günstiger Wohnraum ist in Deutschland Mangelware; vor allem solcher, der die aktuellen Anforderungen an klimafreundliches Bauen erfüllt. Deshalb will die Bundesregierung mit dem KfW-Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude“ den Bau entsprechender Wohnungen vorantreiben. Neben zum Beispiel Wohnungsbauunternehmen und Kommunen können auch Privatpersonen das Förderprogramm in Anspruch nehmen: sowohl als Käufer entsprechender Neubauwohnungen als auch als Mitglieder von Wohneigentumsgemeinschaften oder Wohnungsbaugenossenschaften. Das Programm ist im Oktober 2024 gestartet und vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel bis Ende 2025 befristet.

Was wird mit dem neuen Programm ge­fördert?

Mit dem Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude“ werden der Neubau und der Erstkauf von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen gefördert, wenn diese alle folgenden Kriterien erfüllen:

  • Der Standard Effizienzhaus 55 wird erreicht.
  • Im Lebenszyklus des Gebäudes wird so wenig Kohlenstoffdioxid (CO2) ausgestoßen, dass die Anforderungen der Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ erreicht werden.
  • In Abhängigkeit von der Wohnfläche ist eine Mindestanzahl an Räumen vorhanden.
  • Bestimmte Anforderungen zur Begrenzung der Kosten im Lebenszyklus der Immobilie werden erfüllt.
  • Es werden keine Heizsysteme auf Basis fossiler Brennstoffe wie Öl oder Gas sowie Biomasse (z. B. Holzpellets) genutzt.

Den Effizienzhaus-55-Standard erfüllt ein Gebäude, wenn es im Betrieb maximal 55 Prozent der Primärenergie eines im Gebäudeenergiegesetz (GEG) definierten Referenzgebäudes verbraucht.

Die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ wird erreicht, wenn das Gebäude in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderungen bezüglich Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) erfüllt werden. 

Wer kann die neue Förderung in An­spruch nehmen?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Bauende, die den Bau eines entsprechend förderfähigen Wohngebäudes in Auftrag geben, sowie Kaufende, die eine Eigentumswohnung in einem solchen Gebäude erwerben (bis ein Jahr nach Bauabnahme).

Wie hoch ist die Föderung für den klima­freund­lichen Neu­bau im Niedrig­preis­segment?

Die Förderung erfolgt in Form stark zinsvergünstigter Kredite der staatlichen KfW-Bank mit bis zu 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung. Als Antragstellerin oder Antragsteller können Sie zwischen zwei Varianten der Finanzierung wählen. Bei der Variante „Annuitätendarlehen“ zahlen Sie in den ersten ein bis fünf Jahren (tilgungsfreie Anlaufzeit) nur Zinsen – danach gleichbleibend hohe monatliche Raten aus Zins und Tilgung. Wählen Sie die Variante „Endfälliges Darlehen“, zahlen Sie während der gesamten Laufzeit nur die jeweilige monatliche Zinsrate und am Ende den kompletten Kreditbetrag in einer Summe zurück. Die jeweils gültigen Zinssätze veröffentlicht die KfW auf der Website des Programms.

Die maximale Kredithöhe beträgt 100.000 Euro je Wohneinheit. Die Förderung umfasst den Bau bzw. Kauf einschließlich Nebenkosten, die Planung und Baubegleitung sowie die Erstellung der Lebenszyklusanalyse und der Lebenszykluskosten durch Fachleute für Energieeffizienz.

Wie wird eine Förde­rung be­an­tragt?

Die Förderung können Sie nicht direkt bei der KfW Bank beantragen. Wichtig: Der Förderantrag muss vor dem Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags erfolgen. Lediglich Planungs- und Beratungsleistungen dürfen bereits vor der Antragstellung erbracht werden.

Tipp

Lassen Sie sich im Vorfeld beraten, welche Fördermöglichkeiten in Frage kommen. Erst wenn Sie die Förderzusage erhalten, können Sie mit den Maßnahmen starten. Eine nachträgliche Antragstellung ist in der Regel nicht möglich.