- Mit dem Start einer Ausbildung beginnt ein neuer Lebensabschnitt und jetzt heißt es: endlich eigenes Geld verdienen.
- Wer für die Ausbildung umziehen muss, hat dadurch allerdings auch höhere Lebenshaltungskosten. Wenn das Geld nicht reicht, können junge Menschen eine Ausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt während ihrer Ausbildung mit einem monatlichen Zuschuss.
- Hier finden Sie eine Übersicht zu den BAB-Voraussetzungen und der Beantragung.
Berufsausbildungsbeihilfe – finanzielle Hilfe für Azubis
Was ist die Berufsausbildungsbeihilfe?
Der Ausbildungsbeginn markiert für Jugendliche oftmals einen besonderen Meilenstein. Denn die erste Entgeltabrechnung in den Händen zu halten, bedeutet vor allem, selbst über sein Geld entscheiden zu können und im Alltag selbstständiger zu werden. Der Mindestlohn für Azubis liegt im ersten Ausbildungsjahr bei 649 Euro im Monat (Stand: 2024). Damit möchten sich junge Menschen in der Regel am liebsten gleich ihre lang ersehnten Wünsche erfüllen, wie etwa den Führerschein.
Doch viele Azubis müssen für ihren neuen Job den Wohnort wechseln und sich somit auf zusätzliche Kosten einstellen. Miete, Strom, Lebensmittel, Fahrtkosten, Versicherungen – diese und weitere Ausgaben können sich je nach Region zu größeren Beträgen summieren. Die Ausbildungsvergütung reicht da häufig nicht mehr aus. Deshalb gibt es die Berufsausbildungsbeihilfe (kurz: BAB) als Zuschuss von der Bundesagentur für Arbeit. Die finanzielle Unterstützung soll Azubis ermutigen, ihre Wünsche für die berufliche Zukunft zu verfolgen.
Wie viel Berufsausbildungsbeihilfe bekommen Azubis?
Bei der Berufsausbildungsbeihilfe handelt es sich um einen Zuschuss, der sich am tatsächlichen Bedarf des Auszubildenden orientiert. Sprich: Wie hoch die Unterstützung ausfällt, hängt einerseits von der persönlichen Wohnsituation und andererseits vom Einkommen ab. Der BAB-Höchstsatz beläuft sich derzeit auf 822 Euro im Monat (Stand: 2024). Hinzu kommt gegebenenfalls noch die Übernahme der Fahrtkosten.
Berufsausbildungsbeihilfe – Beispiel
- Auszubildender: unter 18 Jahre alt zum Ausbildungsbeginn, ledig, keine Kinder
- Sonstige Unterbringung (Wohngemeinschaft)
- Pendeln zum Arbeitsort mit öffentlichen Verkehrsmitteln (49 Euro für das Deutschlandticket; ab 2025 kostet das Deutschlandticket 58 Euro und Familienheimfahrten
- Monatliche Ausbildungsvergütung: 649 Euro im 1. Ausbildungsjahr, 766 Euro im 2. Ausbildungsjahr
- Eltern: verheiratet und nicht getrennt lebend, 1. Elternteil hat Bruttojahreseinkünfte von 42.000 Euro und 2. Elternteil ist nicht berufstätig
In diesem Beispiel ergibt sich ein monatlicher Gesamtbedarf in Höhe von 865 Euro. Darauf ist ein Einkommen von 459,39 Euro anzurechnen. Die monatliche Berufsausbildungsbeihilfe beträgt somit 406,00 Euro.
Tipp
Mit dem BAB-Rechner können Sie prüfen, ob und welche Berufsausbildungsbeihilfe in Ihrem Fall möglich wäre.
BAB-Voraussetzungen: Wer bekommt Berufsausbildungsbeihilfe?
Mit der BAB unterstützt die Bundesagentur für Arbeit in erster Linie junge Menschen, die eine Ausbildung beginnen und dafür weit von ihrem Elternhaus wegziehen. Um eine Ausbildungsbeihilfe zu erhalten, sind in der Regel folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Sie absolvieren eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, nehmen an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) teil oder befinden sich in der ausbildungsvorbereitenden Phase einer Assistierten Ausbildung (AsA).
- Der Ausbildungsort liegt zu weit entfernt, um weiterhin im Elternhaus wohnen zu bleiben. Ausnahme: Die Entfernung spielt hier keine Rolle, wenn Azubis über 18 Jahre alt oder verheiratet sind bzw. in einer Partnerschaft zusammenleben oder mindestens ein Kind haben.
- Sie sind auf finanzielle Hilfe angewiesen und bekommen die nötigen Mittel für den Lebensunterhalt nicht bereits aus anderen Quellen (z. B. kostenlose Unterbringung und Verpflegung bei Verwandten).
Wer kann keine Ausbildungsbeihilfe beantragen?
Für eine schulische Ausbildung ist BAB nicht verfügbar. Dann kommt eventuell BAföG für Sie infrage. Kein Anspruch auf den Zuschuss besteht außerdem, wenn Sie bereits vergleichbare Leistungen von einer anderen Behörde beziehen.
Gibt es nur in der Erstausbildung einen Anspruch auf BAB?
Die Berufsausbildungsbeihilfe richtet sich primär an Teenager und junge Erwachsene, die sich in einer Erstausbildung befinden. Eine zweite Ausbildung (z. B. nach einem abgeschlossenen Studium) ist nur teilweise förderfähig. Hierzu informiert Sie die zuständige Beratungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit.
BAB beantragen: Was ist zu beachten?
Die Bundesagentur für Arbeit ermittelt Ihren individuellen Bedarf und zieht davon die anzurechnende Ausbildungsvergütung ab. Darüber hinaus fließen das Einkommen der Eltern und das Einkommen der Ehe- oder Lebenspartner mit in die Berechnung ein – sofern es bestimmte Freibeträge überschreitet.
Wo kann ich die Berufsausbildungsbeihilfe beantragen?
Ausbildungsbeihilfe können Sie online beantragen. Dazu registrieren Sie sich bei der Agentur für Arbeit, um den BAB-Antrag auszufüllen. Über das Portal ist auch der Weiterbewilligungsantrag möglich. Alternativ dazu stellt Ihnen die zuständige Agentur für Arbeit einen Antragsvordruck in Papierform zur Verfügung. Die Bearbeitungsdauer beträgt üblicherweise einen Monat. Den Bescheid bekommen Sie dann per Post.
Bei positiver Entscheidung zahlt Ihnen die Agentur für Arbeit den Zuschuss monatlich auf Ihr Konto aus. Falls die Behörde Ihren Antrag ablehnt, haben Sie die Möglichkeit, einen Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen.
Tipp
Stellen Sie den BAB-Antrag möglichst frühzeitig – idealerweise schon vor Beginn der Berufsausbildung. Die Auszahlung erfolgt nur rückwirkend ab dem Kalendermonat, in dem Sie den Zuschuss beantragt haben.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Wenn Sie Ihren Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe stellen, halten Sie diese Unterlagen bereit:
- Ausbildungsvertrag
- Nachweis über die monatliche Ausbildungsvergütung (Arbeitgeber kann die Bescheinigung der Agentur für Arbeit elektronisch übermitteln)
- Steuerbescheid oder Jahreslohnbescheinigung der Eltern und ggf. der Ehe- oder Lebenspartner für das vorletzte Kalenderjahr als Einkommensnachweis (bei Beantragung im Jahr 2024 sind das die Unterlagen für das Jahr 2022)
- weitere Dokumente auf Anfrage möglich
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