Check­liste für den Todes­fall – die wich­tig­sten Schrit­te

Aller Trauer zum Trotz: Wenn ein Familienmitglied stirbt, müssen sich die Angehörigen mit einer ganzen Reihe organisatorischer Angelegenheiten auseinandersetzen. Hierzu gehört auch der richtige Umgang mit Konten, laufenden Krediten und geerbten Immobilien der verstorbenen Person. Die folgende Checkliste für den Todesfall bietet Ihnen einen Überblick zu allen Punkten rund um Finanzen, Behörden und Immobilienerbe.

Check­liste – was Hinter­blie­bene wis­sen soll­ten

Kaum jemand ist vorbereitet auf einen Sterbefall. Schon in den ersten Tagen nach Eintritt des Todes gibt es eine Menge dringender Formalitäten zu erledigen. Diese Checkliste für den Todesfall kann Ehepartner, Kinder und andere Hinterbliebene dabei unterstützen, die notwendigen Schritte zu unternehmen.

Sterbeurkunde
  • Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, den Todesfall innerhalb von drei Werktagen beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.
  • Mit der Sterbeurkunde können Sie den Tod der verstorbenen Person gegenüber der Bank, Versicherungen und anderen Stellen nachweisen.
Erbschein
  • Sofern es ein privatschriftliches Testament gibt, müssen Sie das Dokument unverzüglich beim Nachlassgericht abgeben.
  • Den Erbschein beantragen Sie beim Amtsgericht am letzten Wohnsitz Ihres verstorbenen Familienmitglieds.
Versicherungen
  • Informieren Sie die Lebens- und Unfallversicherung der verstorbenen Person, damit Ihr Anspruch auf eventuelle Leistungen nicht erlischt.
  • Wenden Sie sich zudem an die Renten- und Pflegeversicherung, sofern diese bislang Zahlungen an den Verstorbenen geleistet hat.
  • Bei der Deutschen Rentenversicherung kann der hinterbliebene Ehepartner / Lebenspartner eine Witwen- oder Witwerrente beantragen.
Konten
  • Informieren Sie sich über die bestehenden Bankkonten. Darunter fallen Sparkonto, Girokonto, Investmentkonto.
  • Legen Sie der Bank eine Vollmacht oder Verfügungsberechtigung vor, um Zugriff auf die Bankkonten der verstorbenen Person zu bekommen.
  • Sie besitzen keine Vollmacht? Alternativ können Sie auch einen Erbvertrag, einen Erbschein oder ein beglaubigtes Testament vorlegen.
  • Stimmen Sie sich mit den übrigen Personen der Erbengemeinschaft ab. Über das Guthaben des verstorbenen Angehörigen können Sie nur gemeinsam verfügen.Kredite
Kredite
  • Ihr Erbe geht mit einem Kredit einher? Dann prüfen Sie, ob sich die Annahme des Erbes lohnt. Sie sind dazu berechtigt, das Erbe abzulehnen.
  • Sie möchten ein Erbe ausschlagen? Beachten Sie die Frist von sechs Wochen, binnen derer Sie eine Erbausschlagung erklärt haben müssen.
Immobilien
  • Erben Sie eine Immobilie? Dann lohnt sich die Annahme des Erbes in vielen Fällen, auch wenn noch ein laufender Immobilienkredit im Spiel ist.
  • Kontaktieren Sie die finanzierende Bank der verstorbenen Person und erkundigen Sie sich, welche Zahlungsverpflichtungen bezüglich der Baufinanzierung bestehen.
  • Sie können die Baufinanzierung übernehmen, um die Restsumme des aufgenommenen Darlehens für die Immobilie zu begleichen.
  • Sie möchten die Restsumme – beispielsweise aus der Auszahlung der Risikolebensversicherung – sofort begleichen? Dann informieren Sie sich über die Möglichkeit einer ordentlichen oder einer außerordentlichen Kündigung.
  • Sie planen einen Verkauf der geerbten Immobilie? Dann besteht nach § 490 Abs. 2 BGB die Möglichkeit, den Darlehensvertrag außerordentlich zu kündigen.
  • Das verstorbene Familienmitglied hat eine Restschuldversicherung abgeschlossen? Klären Sie in diesem Fall den Ablauf der Schuldenübernahme mit dem betreffenden Versicherer.
Verträge
  • Verschaffen Sie sich eine Übersicht zu allen Verträgen (z. B. Mietverträge, Zeitschriftenabonnements, Energielieferverträge etc.) und kündigen Sie diese möglichst zeitnah.

Tipp

Sie haben weitere Fragen rund um den Verkauf oder den aktuellen Wert einer geerbten Immobilie? Postbank Immobilien GmbH berät Sie gerne unverbindlich und begleitet Sie beim Immobilienverkauf.

FAQ – häu­fige Fra­gen im Todes­fall

Was tun bei einem Todes­fall im Kran­ken­haus?

Wenn Menschen im Krankenhaus versterben, benachrichtigt die Einrichtung üblicherweise unverzüglich die Hinterbliebenen und stellt einen Totenschein aus. Die tote Person bleibt in der Regel in der Leichenhalle des Krankenhauses, bevor ein Bestattungsunternehmen sie abholt. Angehörige müssen sich daher um einen Bestatter kümmern und eine Vollmacht für die Abholung erteilen. Denken Sie auch daran, Wertgegenstände und Kleidung mitzunehmen. Gegebenenfalls benötigen Sie hierfür Ihren Personalausweis, um sich gegenüber dem Klinikpersonal auszuweisen.

Was tun bei einem Todes­fall zu Hause?

Ereignet sich der Sterbefall dagegen in den eigenen vier Wänden, sollten Sie als Erstes einen Arzt (z. B. Hausarztpraxis) verständigen. Mediziner sind dafür zuständig, die Todesursache festzustellen und einen Totenschein auszufüllen. Diese Todesbescheinigung benötigen Sie, um beim Standesamt eine Sterbeurkunde zu bekommen.

Check­liste für den Todes­fall – welche Be­hör­den muss ich in­for­mieren?

Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde ist das örtliche Standesamt am Sterbeort zuständig. Dabei handelt es sich also nicht zwangsläufig immer um das Standesamt, in dessen Bereich die verstorbene Person zuvor gelebt hat. Den Erbschein beantragen Sie hingegen beim Nachlassgericht am Wohnort, an dem der Verstorbene gemeldet war.

Todes­fall im Aus­land – Check­liste

Verstirbt ein Familienmitglied während eines Auslandsaufenthalts, sind die Deutsche Botschaft oder das Konsulat vor Ort die erste Anlaufstelle. Dort bekommen Sie schnelle Auskunft in Notfällen. Sie müssen dann die Entscheidung treffen, ob eine Beisetzung im Ausland erfolgen soll oder ob eine Rückführung nach Deutschland infrage kommt. Prüfen Sie in diesem Zusammenhang auch, ob die verstorbene Person einen entsprechenden Versicherungsschutz (z. B. Auslandsschutzbrief inklusive Rücktransport Verstorbener) hat.