Aller Trauer zum Trotz: Wenn ein Familienmitglied stirbt, müssen sich die Angehörigen mit einer ganzen Reihe organisatorischer Angelegenheiten auseinandersetzen. Hierzu gehört auch der richtige Umgang mit Konten, laufenden Krediten und geerbten Immobilien der verstorbenen Person. Die folgende Checkliste für den Todesfall bietet Ihnen einen Überblick zu allen Punkten rund um Finanzen, Behörden und Immobilienerbe.
Checkliste für den Todesfall – die wichtigsten Schritte
Checkliste – was Hinterbliebene wissen sollten
Kaum jemand ist vorbereitet auf einen Sterbefall. Schon in den ersten Tagen nach Eintritt des Todes gibt es eine Menge dringender Formalitäten zu erledigen. Diese Checkliste für den Todesfall kann Ehepartner, Kinder und andere Hinterbliebene dabei unterstützen, die notwendigen Schritte zu unternehmen.
Sterbeurkunde |
|
Erbschein |
|
Versicherungen |
|
Konten |
|
Kredite |
|
Immobilien |
|
Verträge |
|
Tipp
Sie haben weitere Fragen rund um den Verkauf oder den aktuellen Wert einer geerbten Immobilie? Postbank Immobilien GmbH berät Sie gerne unverbindlich und begleitet Sie beim Immobilienverkauf.
FAQ – häufige Fragen im Todesfall
Was tun bei einem Todesfall im Krankenhaus?
Wenn Menschen im Krankenhaus versterben, benachrichtigt die Einrichtung üblicherweise unverzüglich die Hinterbliebenen und stellt einen Totenschein aus. Die tote Person bleibt in der Regel in der Leichenhalle des Krankenhauses, bevor ein Bestattungsunternehmen sie abholt. Angehörige müssen sich daher um einen Bestatter kümmern und eine Vollmacht für die Abholung erteilen. Denken Sie auch daran, Wertgegenstände und Kleidung mitzunehmen. Gegebenenfalls benötigen Sie hierfür Ihren Personalausweis, um sich gegenüber dem Klinikpersonal auszuweisen.
Was tun bei einem Todesfall zu Hause?
Ereignet sich der Sterbefall dagegen in den eigenen vier Wänden, sollten Sie als Erstes einen Arzt (z. B. Hausarztpraxis) verständigen. Mediziner sind dafür zuständig, die Todesursache festzustellen und einen Totenschein auszufüllen. Diese Todesbescheinigung benötigen Sie, um beim Standesamt eine Sterbeurkunde zu bekommen.
Checkliste für den Todesfall – welche Behörden muss ich informieren?
Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde ist das örtliche Standesamt am Sterbeort zuständig. Dabei handelt es sich also nicht zwangsläufig immer um das Standesamt, in dessen Bereich die verstorbene Person zuvor gelebt hat. Den Erbschein beantragen Sie hingegen beim Nachlassgericht am Wohnort, an dem der Verstorbene gemeldet war.
Todesfall im Ausland – Checkliste
Verstirbt ein Familienmitglied während eines Auslandsaufenthalts, sind die Deutsche Botschaft oder das Konsulat vor Ort die erste Anlaufstelle. Dort bekommen Sie schnelle Auskunft in Notfällen. Sie müssen dann die Entscheidung treffen, ob eine Beisetzung im Ausland erfolgen soll oder ob eine Rückführung nach Deutschland infrage kommt. Prüfen Sie in diesem Zusammenhang auch, ob die verstorbene Person einen entsprechenden Versicherungsschutz (z. B. Auslandsschutzbrief inklusive Rücktransport Verstorbener) hat.