Rente im Aus­land – Tipps für Ruhe­stand & Nach­lass

  • Wenn Sie im Ruhestand auswandern, erhalten Sie Ihre Rente in der Regel auch weiterhin im Ausland. Einzige Ausnahme bildet hier die Erwerbsminderungsrente bei verschlossenem Arbeitsmarkt.
  • Ob Ihnen die volle Rente im Ausland zusteht oder mit Kürzungen zu rechnen ist, richtet sich nach der Dauer des Auslandsaufenthalts und dem Land.
  • Wer beispielsweise die Wintermonate in der Sonne verbringt und seinen Wohnsitz in Deutschland behält, benötigt nur eine gute Auslandskrankenversicherung.

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Rente im Ausland – wann sind Kürzungen möglich?

Den Ruhestand dort genießen, wo andere Urlaub machen – immer mehr Menschen erfüllen sich mit dem Eintritt ins Rentenalter den Auswanderertraum. Manche kehren nach dem Erwerbsleben in Deutschland auch als Rentner in ihr Geburtsland zurück. Um wie viele Ruheständler es sich dabei handelt, belegen die Zahlen der Deutschen Rentenversicherung: Die DRV zahlt jährlich rund 1,8 Millionen Renten in über 150 Ländern der Welt aus.

Keine Kürzungen bei Umzug ins europäische Ausland

Rentenempfänger, die in einem Mitgliedstaat der EU wohnen, erhalten in den meisten Fällen ihre volle deutsche Rente im Ausland. Dies trifft gleichermaßen auf Ruheständler zu, die nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz auswandern. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange Sie sich vor Ort aufhalten.

Kürzungen bei dauerhaftem Aufenthalt außerhalb Europas möglich

Falls Sie sich nur zeitweise im Ausland aufhalten und Ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, ändert sich auch außerhalb Europas normalerweise nichts an Ihrer Rentenhöhe. Ein Aufenthalt ab sechs Monaten im Ausland gilt in der Rentenversicherung allerdings bereits als dauerhaft („gewöhnlicher Aufenthalt“) und kann zu einer Kürzung der Rente führen.
Denn die Rentenversicherung zahlt unter Umständen keine Rentenansprüche aus, die Sie im Ausland erworben haben. Hierbei kommt es darauf an, ob mit dem jeweiligen Land ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Auch Rentenanteile nach dem Fremdrentengesetz fallen unter diese Regelung.

Sonderfall – Erwerbsminderungsrente bei verschlossenem Arbeitsmarkt

Wenn Sie aus rein medizinischen Gründen eine Erwerbsminderungsrente beziehen, bleibt der Rentenanspruch bestehen. Sofern es sich aber um eine Arbeitsmarktrente handelt, kommt es bei einem Umzug ins Ausland zu Einschränkungen. Die arbeitsmarktbedingte Erwerbsminderungsrente erhalten Personen, für die kein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Informieren Sie sich daher vor Ihrer Auswanderung, welche Rentenansprüche Sie haben und ob die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Es gibt einige Abkommen mit Staaten wie Serbien, Montenegro, Israel, Marokko und Tunesien. Dort bekommen Sie gegebenenfalls die volle Erwerbsminderungsrente.

Tipp

Die staatlich geförderte Riester-Rente ist ebenfalls nicht an den Wohnort geknüpft. Erkundigen Sie sich allerdings in jedem Fall bei Ihrem Anbieter, welche Bedingungen gelten und ob Sie weiterhin Anspruch auf die staatlichen Zulagen haben. Die Förderung bleibt Ihnen in der Regel erhalten, sofern Sie innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) leben.

Aus­wanderung – Rente und Steuern

Leistungen aus der deutschen Rentenkasse und Pensionszahlungen bleiben in Deutschland steuerpflichtig. Die Steuerpflicht besteht auch, wenn Sie dauerhaft im Ausland leben und dort weitere Einkünfte versteuern.
Als Ruheständler müssen Sie deshalb in Deutschland eine Einkommensteuererklärung abgeben und die fälligen Steuern an den deutschen Staat zahlen. Leben Sie dauerhaft im Ausland, sind Sie in Deutschland allerdings nur noch beschränkt steuerpflichtig. Dadurch können Sie beispielsweise keine Freibeträge mehr geltend machen. Lassen Sie sich daher vor einem dauerhaften Bezug der Rente im Ausland fachkundig beraten. Um zu vermeiden, dass Sie doppelt Steuern zahlen – also im In- und Ausland –, hat Deutschland mit vielen Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.

Tipp

Wer sich längere Zeit im Ausland aufhält, sollte in Deutschland eine Person seines Vertrauens per Vollmacht zur Vertretung in wichtigen Angelegenheiten ermächtigen.

Was ist die Lebens­be­scheinigung für Rent­ner?

Die Deutsche Rentenversicherung versendet jährlich ein Formular an alle Ruheständler, die eine Rente im Ausland beziehen. Mit der Lebensbescheinigung bestätigen Sie, dass Sie weiterhin Ansprüche auf die deutsche Rente haben. Dazu schicken Sie die „Erklärung zum Weiterbezug einer Rente aus der Bundesrepublik Deutschland“ mit Ihrer Unterschrift zurück an die Rentenbehörde. Sie benötigen hierfür zusätzlich eine amtliche Bestätigung. Diese können Sie sich beispielsweise bei Behörden, Banken oder bei der Polizei vor Ort ausstellen lassen. Die deutsche Botschaft in Ihrem Land informiert Sie darüber, welche amtlichen Stellen zuständig sind.

Euro­päisches Erb­recht regelt den Nach­lass

Wenn Sie im Ausland leben, sollten Sie sich unbedingt rechtzeitig um Ihren Nachlass kümmern. Denn hier hat sich seit dem 17. August 2015 Grundlegendes geändert. Seitdem gilt die Europäische Erbrechtsverordnung:

  • Im Todesfall von EU-Bürgern im Ausland greifen automatisch die Erbschaftsregelungen des Staates, in dem der oder die Verstorbene zuletzt den Lebensmittelpunkt hatte.
  • Diese neue Erbrechtsverordnung gilt in allen EU-Ländern, mit Ausnahme von Irland und Dänemark. Auch in Großbritannien ist die Verordnung nicht gültig. Dadurch können sich Erbfälle schwierig gestalten, da es hier einige Besonderheiten gibt.
  • Deutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen haben allerdings die Möglichkeit, in ihrem Testament über die Anwendung des deutschen Erbrechts zu verfügen. Das nennt sich Rechtswahlklausel.

Testa­ment richtig auf­setzen für den Ruhe­stand im Aus­land

Früher war beim Tod eines Deutschen grundsätzlich deutsches Erbrecht maßgeblich – unabhängig vom Sterbeort. Nur in Ausnahmefällen kamen weitere Rechtsordnungen ins Spiel: etwa, wenn Immobilien im Ausland zum Nachlass gehörten.
Bestehende Testamente sollten Sie deshalb im Licht der neuen Europäischen Erbrechtsverordnung überprüfen lassen. Als dauerhaft oder teilweise im Ausland lebender Deutscher können Sie im Testament vorab explizit festlegen, dass Sie Ihr Erbe im Todesfall nach deutschem Recht verteilen möchten – egal, wo Sie zuletzt Ihren Lebensmittelpunkt hatten. Dafür reicht ein entsprechender Zusatz aus.

Hier finden Sie mehr Informationen zu Vollmachten und Verfügungen.

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