Generell gilt: Erben können nur natürliche oder juristische Personen, also zum Beispiel Vereine, Stiftungen oder Gesellschaften. Dabei spielt es keine Rolle, in welcher (Verwandtschafts-)Beziehung Erblasser und Erbe zueinanderstehen. Tiere sind im Übrigen in Deutschland nicht rechtsfähig und können deshalb auch nicht erben. Streng genommen zählen sie sogar selbst zum Nachlass und werden vererbt.
Wer sein Haustier gut versorgt wissen möchte, setzt am besten eine vertraute Person als Erben ein und knüpft die Erbschaft an die Auflage, dass der Erbe sich angemessen um das Tier kümmert.