Mit dem Testament die Verteilung des Erbes regeln

In vielen Haushalten ist ein Punkt der Zukunftsplanung oft noch nicht näher beleuchtet worden: das Testament. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, dass der Nachlass nach eigenen Wünschen verteilt wird, sollte dieses zeitnah aufsetzen. Denn hierzulande werden auch in den kommenden Jahren erhebliche Vermögen vererbt. Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge werden bis 2024 insgesamt 3,1 Billionen Euro durch Erbschaften den Besitzer oder die Besitzerin wechseln. Und diese sollen idealerweise möglichst reibungslos verteilt werden.

Wie kann ich meinen Nachlass regeln?

Erblasser in Deutschland hinterlassen immer größere Vermögen: Im Jahr 2020 haben die Finanzverwaltung fast ein Fünftel mehr Steuern auf Erbschaften und Schenkungen eingenommen als im Vorjahr. Zwischen 2015 und 2025 werden nach Schätzungen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge in Deutschland rund 3,1 Billionen Euro vererbt.

Egal, wie klein oder groß der Nachlass ist: Nicht selten endet eine Erbschaft im Familienstreit. Denn ohne ein Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Auch wenn Sie diese Verteilung Ihres Erbes begrüßen, sollten Sie das in einem Testament noch mal ausdrücklich festschreiben. Der schriftlich festgehaltene Wunsch des Erblassers, auch Testator genannt, lässt viele Konflikte gar nicht erst aufkommen.

Ohne klare Regelungen drohen nicht nur familiäre Streitigkeiten, sondern auch hohe Erbschaftsteuern und vielleicht eine Aufteilung des Nachlasses konträr zu Ihren persönlichen Wünschen. Wer sichergehen möchte, dass das eigene Vermögen später gerecht und nach den eigenen Vorstellungen verteilt wird, sollte seine „letztwillige Verfügung“ rechtzeitig abfassen – entweder durch ein handschriftliches privates beziehungsweise eigenhändiges Testament oder durch ein öffentliches Testament unter Zuhilfenahme eines Notars.

Was ist ein privates Testament?

Wenn Sie Ihren Nachlass ohne notarielle Unterstützung regeln möchten, können Sie ein sogenanntes eigenhändiges oder privates Testament aufsetzen. Ein privates Testament verfassen darf jede Person, die volljährig und geschäfts- beziehungsweise testierfähig ist. Dazu genügt ein einfaches Stück Papier. Die formalen Anforderungen an ein privates Testament sind folgende:

  1. Sie müssen das Testament komplett handschriftlich verfassen. Denn nur anhand der individuellen Züge der Handschrift lässt sich im Zweifelsfall die Echtheit des Testaments überprüfen. Umfasst das Testament mehrere Seiten, sollten Sie es auf jeder Seite rechts unten unterschreiben. Es sollte leserlich sein und klare Willensäußerungen enthalten, die keinen Spielraum zur Interpretation geben.
  2. In dem Testament müssen Ort und Datum der Errichtung vermerkt werden. Liegen mehrere Testamente vor, gilt stets das vom Datum her jüngste. Sie können Ihr eigenhändig verfasstes Testament jederzeit nachträglich ändern. Entsprechende Nachträge sollten Sie aber immer mit Ort, Datum und Unterschrift kennzeichnen.
  3. Sie müssen das Testament persönlich unterschreiben.

Im Umkehrschluss heißt das: Wenn Sie Ihren Letzten Willen handschriftlich auf eine Serviette kritzeln, ist er gültig. Ein sorgfältig auf Briefpapier getipptes Dokument, das Sie persönlich unterschreiben, gilt nicht als rechtmäßig, weil es nicht handschriftlich abgefasst wurde.

So wird Ihr Testament gefunden

Wer nach dem Tod des Erblassers oder der Erblasserin ein eigenhändig verfasstes Testament findet, ist verpflichtet, es beim Nachlassgericht abzuliefern. Informieren Sie Ihre Erben und Erbinnen darüber, dass Sie ein Testament gemacht haben und wo es zu finden ist.

Tipp

Am sichersten ist es, wenn Sie Ihr privates Testament bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht verwahren lassen.

Jedes beim Amtsgericht (beziehungsweise beim Notar) hinterlegte Testament wird automatisch im seit 2012 von der Bundesnotarkammer geführten Zentralen Testamentsregister für Deutschland registriert. So können Sie ganz sicher sein, dass es gefunden wird. Außerdem schließen Sie aus, dass das Testament womöglich heimlich vernichtet wird – etwa, wenn dem Finder oder der Finderin die gesetzliche Erbfolge mehr entgegenkommt als Ihr Letzter Wille. Die Hinterlegung des Testaments beim Amtsgericht kostet bundeseinheitlich 75 Euro, hinzu kommen 18 Euro für den Eintrag in das Zentrale Testamentsregister.

Was ist ein öffentliches (notarielles) Testament?

Alternativ zum privaten handschriftlichen Testament haben Sie die Möglichkeit, mithilfe eines Notars ein sogenanntes öffentliches beziehungsweise notarielles Testament zu verfassen. Sie können dafür entweder – genau wie beim privaten Testament – zunächst zu Hause ein handschriftliches Dokument verfassen und es als Testator an den ausgewählten Notar übergeben oder Ihr öffentliches Testament direkt beim Notar aufzeichnen lassen.

Dabei ergibt sich für Sie der Vorteil, dass der Notar Sie berät und für eindeutige, rechtssichere Formulierungen sorgt. So vermeiden Sie, dass Ihr Letzter Wille später ungültig ist oder anders als von Ihnen beabsichtigt ausgelegt wird. Das ist besonders wichtig, wenn Sie beispielsweise:

  • als Unternehmer oder Unternehmerin sicherstellen wollen, dass Ihr Lebenswerk erhalten bleibt,
  • ein sehr umfangreiches Vermögen hinterlassen oder
  • eine Stiftung gründen möchten (so wie Alfred Nobel).

Die am weitesten verbreitete Form des Testaments ist übrigens das sogenannte Berliner Testament, bei dem sich Eheleute gegenseitig als Erben einsetzen. Es kann sowohl öffentlich als auch privat verfasst werden.

Tipp

Einen Notar in Ihrer Nähe, der ein öffentliches Testament für Sie erstellt, finden Sie über die Notarsuche der Bundesnotarkammer.

Was sind die Kosten für ein notarielles Testament?

Für das notarielle Testament fallen Notargebühren an, die sich nach dem Wert des Nachlasses richten. Beläuft sich der Nachlass zum Beispiel auf 250.000 Euro, betragen die Notargebühren inklusive Beratung etwa 535 Euro für ein Einzeltestament (zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer). Allerdings erspart ein notarielles Testament im Gegenzug den Erben und Erbinnen später das Beantragen eines Erbscheins, für den die Gebühren ähnlich hoch oder sogar deutlich höher ausfallen würden. Den Erbschein benötigen Erben wie Erbinnen beispielsweise, um geerbte Grundstücke im Grundbuch auf sich umschreiben zu lassen.

Das notarielle oder öffentliche Testament muss beim Amtsgericht verwahrt werden. Das kostet zwar ebenfalls Gebühren, doch das Testament liegt dort absolut sicher vor Verlust oder Fälschungen.

Faustregel

Bei großen Vermögen, komplizierten Vermögensverhältnissen oder wenn es viele mögliche Erben wie Erbinnen gibt, empfiehlt sich immer ein öffentliches Testament. Mindestens aber sollten Sie sich dann von einem Notar oder Anwalt für Erbrecht beziehungsweise einer Anwältin für Erbrecht beraten lassen.

Mit Testament Nachlass regeln – privat vs. notariell auf einen Blick

  Vorteile Nachteile
     
Eigenhändiges Testament
  • keine andere Person zur Testamentserstellung nötig
  • Testament kann verloren gehen oder nicht gefunden werden
 
  • keine Kosten (abgesehen von einer möglichen Hinterlegung beim Amtsgericht)
  • Risiko, dass das Testament unklar formuliert oder unwirksam ist
 
  • Testament lässt sich jederzeit kurzfristig ändern oder vernichten
 
     
Öffentliches Testament
  • Beratung durch den Notar
  • Notarkosten für die Erstellung und Beglaubigung
 
  • automatische amtliche Verwahrung
 
 
  • ersetzt in der Regel den
    Erbschein, den die Erben und Erbinnen beim privaten Testament – gegen Gebühr –
    beim Amtsgericht beantragen müssen
 

 

Nachlass regeln – Checkliste und Tipps fürs Testament

Als Erblasser oder Erblasserin dürfen Sie in Ihrem Testament frei darüber bestimmen, wer erben soll. Sie können so viele Erben und Erbinnen einsetzen, wie Sie möchten. Ob diese mit Ihnen verwandt sind, spielt dabei keine Rolle.

#1 Alleinerben einsetzen / Angehörige enterben

Wenn Sie wegen persönlicher Differenzen verhindern möchten, dass Ihr Vermögen an die engsten Familienangehörigen fällt, also an die sogenannten gesetzlichen Erben und Erbinnen, können Sie die betreffenden Personen per Testament auch ausdrücklich enterben und somit von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen. Allerdings steht den Enterbten generell zumindest der Pflichtteil zu.

#2 Erbe an Bedingungen und Auflagen knüpfen

Zulässig ist auch, das Erbe an bestimmte Auflagen zu knüpfen, beispielsweise das Grab zu pflegen, das Haustier zu versorgen oder weiterhin regelmäßig an eine wohltätige Organisation zu spenden. Ob sich der Erbe oder die Erbin daran hält, kann ein Testamentsvollstrecker überwachen.

#3 Teilungsanordnung treffen

Per Teilungsanordnung lässt sich sogar genau bestimmen, wie Ihr Nachlass unter den Erben und Erbinnen verteilt wird. Das ist vor allem sinnvoll, wenn zum Beispiel Immobilienvermögen oder Firmenanteile in einer Hand bleiben sollen.

#4 Vermächtnis im Testament gestalten

Bestimmte Vermögensgegenstände wie Schmuckstücke, Möbel, die Ferienwohnung oder das Auto können Sie ausgewählten Personen auch außerhalb eines Erbteils als Vermächtnis zusprechen.

#5 Digitalen Nachlass regeln

Nicht nur Geld und Vermögenswerte gehen nach dem Tod auf Ihre Erben und Erbinnen über, sondern auch Ihre digitalen Daten. Das digitale Erbe umfasst zum Beispiel Benutzerkonten, Profile in sozialen Netzwerken wie Facebook, Xing oder LinkedIn oder Datenbestände in digitalen Archiven (wie Musik, Bilder, E-Mails).